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Amtsgericht Landau

Kontakt

Telefon: +49 9951/945-0
Telefax: +49 9621/96 241-3915
Angaben zu Durchwahlmöglichkeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.


E-Mail: poststelle@ag-lan.bayern.de
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.


Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden

• mittels eines besonderen elektronischen Postfachs,

• mittels De-Mail an 

   ag-landau-an-der-isar@egvp.de-mail.de,

• über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente   https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rec...


Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter 

https://www.justiz.bayern.de/ejustice


Anschriften:
Amtsgericht Landau a.d. Isar
Hochstraße 17
94405 Landau a.d. Isar (Hausanschrift)
Postfach 29
94401 Landau a.d. Isar (Postanschrift)



Barrierefreier Zugang:
Der Zugang für Rollstuhlfahrer oder Gehbehinderte befindet sich auf der Gebäuderückseite (links neben Haupteingang).


Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft


Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner


Ansprechpartner für Drehgenehmigungen:
Duschl Johann, Direktor des Amtsgerichts

Öffnungs- und Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.

Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.

Für Besucher von Gerichtsverhandlungen gilt:
Der Besuch einer Gerichtsverhandlung stellt einen triftigen Grund dar, die eigene Wohnung zu verlassen. Da die Öffentlichkeit zu gewährleisten ist, ist der Zugang zu Gerichtsverhandlungen weiterhin möglich.


Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen. 

Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.