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Amtsgericht Lichtenfels

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Kontakt

Anschrift:
Amtsgericht Lichtenfels
Kronacher Straße 18
96215 Lichtenfels

Telefon:
 09571 / 9553-0
E-Mail: poststelle@ag-lif.bayern.de

Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden:

  • mittels eines besonderen elektronischen Postfachs (z.B. BEA)
  • mittels De-Mail an ag-lichtenfels@egvp.de-mail.de (keine E-Mail, vorher ist eine Registrierung bei einem De-Mail-Anbieter erforderlich)
  • über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente
Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.

Zugang und Anfahrt

Barrierefreier Zugang:
Behindertengerechter und barrierefreier Zugang zum gesamten Gebäude vorhanden.

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft

Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner

Zahlungen an das Amtsgericht Lichtenfels:

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • Vorschusszahlungen erst nach Vergabe einer Rechnungsnummer durch das Gericht und einer Zahlungsaufforderung, die die notwendigen Buchungsdaten enthält, entrichtet werden sollten
  • eine Teilnahme am Lastschriftverfahren möglich ist
Die zur Zahlung notwendigen Daten entnehmen Sie bitte dem erhaltenen Schreiben. Die Bankverbindungsdaten der für das Amtsgericht Lichtenfels zuständigen Landesjustizkasse Bamberg können Sie ggf. auch auf deren Internetseite erfahren.

Öffnungs- und Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.

Der Zugang zu öffentlichen Sitzungen und den vereinbarten Terminen ist auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.