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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 63 vom 05.10.15

Nach der Wies´n in den Knast


Das Amtsgericht München verurteilte am 01.07.2015 einen 24-jährigen Münchner wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten ohne Bewährung.

 


Der Münchner war am 5.10.2014 auf der Theresienwiese in München. Er hat nach eigenen Angaben seit 11 Uhr vormittags zwei Maß Bier getrunken. Gegen 16.45 Uhr kam es zwischen ihm und dem späteren Geschädigten, der aus Freiburg zum Oktoberfestbesuch angereist war, zu einem Wortwechsel auf der Wirtsbudenstraße vor dem Bräurosl-Festzelt. Auslöser war, dass man sich in dem Menschengedränge gegenseitig angerempelt hatte. Der Münchner schlug dem Geschädigten sofort und ohne Vorwarnung mit der Faust mehrmals gegen Kopf und Körper und trat mindestens einmal mit dem Fuß gegen den Bauch des Opfers. Dann gab der verurteilte Münchner dem Opfer eine Kopfnuss gegen die Stirn. Der Geschädigte erlitt Prellungen am Gesichtsschädel, am linken Oberarm, an der Lendenwirbelsäule und starke Schmerzen.
Der verurteilte Münchner stand unter offener Bewährung. Er war im Jahr 2012 schon einmal wegen einer gefährlichen Körperverletzung zu einer Jugendstrafe verurteilt worden.

Die zuständige Richterin hat bei der Höhe der Strafe zu seinen Gunsten berücksichtigt, dass er aufgrund des Alkoholkonsums enthemmt war und dass er sich beim Opfer entschuldigt hat.

Strafschärfend hat das Gericht gewertet, dass er aus „nichtigem Anlass“ zugeschlagen hat und trotz seiner Vorstrafe nichts unternommen hat, um gegen seine Aggressionen anzugehen.

Urteil des Amtsgerichts München vom 01.07.2015,

Aktenzeichen 1026 Ds 458 Js 224035/14 jug

Das Urteil ist rechtskräftig.




Monika Andreß