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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 71 vom 26.10.15

Schleuserprozess

Am 11.09.2015 verurteilte das Amtsgericht München einen 44-jährigen Mann, der seit 1993 in Deutschland lebt, wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren ohne Bewährung.

 

Der Angeklagte entschloss sich im Februar 2015, von Budapest aus mit geliehenen oder angemieteten Fahrzeugen Flüchtlinge ohne Pässe oder Aufenthaltserlaubnisse nach Deutschland zu befördern und damit Geld zu verdienen.

Vom 07. auf den 08.02.2015 verbrachte er 5 kosovarische Staatsangehörige im Alter von 40, 41, 36, 14 und 9 Jahren mit dem ICE über Ungarn und Österreich nach Deutschland. Er half ihnen, die Zugtickets für die Fahrt zu besorgen, war bei der Zugfahrt anwesend und unterstützte die Flüchtlinge auf der Reise.

Vom 03. auf den 4.03.2015 wollte er 6 Personen im Alter von 21,22,25,26, und 31 Jahren, wovon 2 Personen staatenlos und 4 Personen syrische Staatsangehörige waren, mit einem PKW Sharan mit schweizerischem Kennzeichen von Budapest über Österreich nach Deutschland schleusen. Er übernachtete in Budapest in einem Hotel und traf dort die Personen, die er letztlich in seinem PKW mit nach Deutschland nahm. Es war vereinbart, dass er bei Ankunft am Münchener Hauptbahnhof dafür Euro 2000 erhalten sollte. Die Gruppe wurde bei einer Polizeikontrolle auf einem Rastplatz der A 8 jedoch aufgebracht und der Angeklagte festgenommen. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. In Deutschland hatte er wechselnde Wohnsitze und lebte von Aushilfsjobs. Seine Familie, die Ehefrau und sein 17-jähriger Sohn, leben in der Schweiz.

Das Gericht berücksichtigte strafschärfend, dass er bereits mehrfach vorbestraft ist und zu den Tatzeitpunkten auch unter einer offenen Bewährung stand.

Aufgrund der Handydaten vermutet das Gericht, dass es sich bei der Fahrt vom 03.03.2015 nicht um seine erste Schleusung gehandelt hat. Es konnte ihm jedoch nichts weiter nachgewiesen werden. Für das Gericht wiegen generalpräventive Gründe bei der Strafzumessung schwer:
„In der aktuellen Lage wird die Problematik für die Flüchtlinge durch Schleuser wie den Angeklagten zusätzlich verschärft.“


Urteil des Amtsgerichts München vom 11.09.2015
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


Monika Andreß