Menü

Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 83 vom 24.10.16

Im Schlaf bestohlen

Am 16.08.2016 verurteilte die zuständige Richterin am Amtsgericht München einen 20-Jährigen zu vier Wochen Dauerarrest und einen 25-Jährigen zu 6 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

 

Die beiden lebten in München auf der Straße und übernachteten in einem Park in der Nähe des Sendlinger Tors. Am 01. Juli 2016 schlief im Nussbaumpark ein Obdachloser auf einer Parkbank samt seinem Hab und Gut. Die beiden, die auch in dem Park übernachten wollten, fassten den Entschluss, den Schlafenden zu bestehlen. Während der Ältere der beiden die Taschen des Obdachlosen durchsuchte, stand der Jüngere Schmiere. Nach kurzer Zeit gingen die beiden ein paar Meter von dem Geschädigten weg und besahen sich unter einer Laterne ihr Diebesgut. Anschließend kehrten sie zurück und der Ältere durchsuchte den Geschädigten weiter. Schließlich fand er einen Geldbeutel und nahm diesen an sich. Als der Geschädigte dabei aufwachte, suchten beide das Weite. Im Geldbeutel waren -neben mehreren Debitkarten- 88 Cent, die der Ältere entnahm und in seine Hosentasche steckte, den Geldbeutel warf er einfach auf den Boden. Die beiden wurden von einem Passanten beobachtet, der die Polizei verständigte. Diese konnte kurz darauf die beiden festnehmen. Beide befanden sich bis zur Verhandlung in Untersuchungshaft.

Es stellte sich heraus, dass der Jüngere erst vor einem Monat nach München gekommen war, um Arbeit zu suchen. Den Älteren kannte er aus seiner Heimat. Dieser ist schon länger in Deutschland und war erst vor zwei Wochen aus dem Gefängnis entlassen worden.

Die Richterin konnte bei dem Heranwachsenden Reifeverzögerungen nicht ausschließen und wendete auf ihn Jugendstrafrecht an. Sie berücksichtigte zu seinen Gunsten, dass er die Tat gestanden hat. „Die Tat tat ihm sichtlich leid“, so das Urteil.

Bei dem Älteren der beiden fielen vor allem die Vorstrafen ins Gewicht.

Zulasten der beiden wirkte sich die Tatsache aus, „dass es sich bei dem Geschädigten um einen Obdachlosen handelte, der selbst nur über geringe wirtschaftliche Werte verfügt.“


Urteil des Amtsgerichts München vom 16.08.2016 Aktenzeichen 1035 Ds 470 Js 181445/16 jug

Das Urteil ist rechtskräftig.

Monika Andreß