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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 87 vom 07.11.16

Hausfriedensbruch im Stadtrat

Am 05.08.2016 verurteilte der zuständige Richter am Amtsgericht München eine 43-jährige Frau aus 63846 Laufach wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 450 Euro.

 

Am 27.01.2016 gegen 12:15 Uhr befand sich die Angeklagte als Zuschauerin auf der Zuschauertribüne im Plenum des Rathauses während einer Sitzung des Stadtrates der Landeshauptstadt München. Bei der Debatte ging es um das Thema nicht begleitete minderjährige Flüchtlinge.

Die Angeklagte störte die Sitzung durch laute Zwischenrufe. Der Oberbürgermeister, der das Hausrecht besitzt, forderte Sie auf, sofort den Sitzungssaal zu verlassen: „Würden Sie die Dame bitte aus dem Saal begleiten, würden Sie die Dame bitte aus dem Saal begleiten. Aber sofort. Gehen Sie raus, bitte schön. Würden Sie die Sitzung bitte verlassen. Auf geht's. Raus. Ich mache von meinem Hausrecht Gebrauch. Raus. Ich mache von meinem Hausrecht Gebrauch und Sie gehen jetzt sofort." Die Aufforderung wurde mittels der Lautsprecheranlage in den gesamten Sitzungssaal übertragen. Die Frau machte weitere Zwischenrufe und entfernte sich nicht aus dem Saal. Erst nachdem sie von einem auf der Zuschauertribüne anwesenden Polizeibeamten nochmals aufgefordert worden war, den Saal zu verlassen und schließlich von diesem leicht in Richtung Ausgang geschoben worden war, verließ sie den Saal.

In der Verhandlung sagte sie vor Gericht aus, dass es die erste Stadtratssitzung gewesen sei, die sie besucht habe. Sie habe geklatscht, nachdem ein Stadtrat eine Rede gehalten habe. Sie sei darauf hingewiesen worden, dass nicht geklatscht werden darf. „Daraufhin habe ich was runtergerufen, ich war aufgeregt, ich weiß aber nicht mehr was. Ich habe das als undemokratisch empfunden“, so die Angeklagte vor Gericht.

Das Gericht hat bei der Höhe der Strafe berücksichtigt, „dass die Tat im Rahmen einer emotional laufgeladenen Situation stattgefunden hat. Dem gegenüber war zu Lasten der Angeklagten zu werten, dass sie ein Stadtparlament bei der Arbeit gestört hat und diese Störungen auch noch nach der ersten Aufforderung, den Saal zu verlassen fortgesetzt hat“, so das Urteil.


Urteil des Amtsgerichts München vom 05.08.2016 Aktenzeichen 835 Cs 113 Js 125886/16

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Monika Andreß