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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 36 vom 15.05.17

Phantasie vom Horrorclown

Am 16.03.17 verurteilte die zuständige Richterin am Jugendgericht München einen 20- jährigen Wohnungslosen wegen Sachbeschädigung und Vortäuschens einer Straftat zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit sowie vier Tagen Kurzarrest.

 

Der Verurteilte lebt in einer Unterkunft für Wohnungslose und tritt gelegentlich als Feuerspucker auf.

Am 17.10.2016 gegen 22 Uhr zündete er in einem Innenhof der Baader Straße in München den Inhalt eines Altpapiercontainers an. Dabei entstand ein Schaden von 260 €. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München gab er die Tat zu: „Mich hat meine Freundin verlassen, da habe ich mich volllaufen lassen, ich war das mit der Papiertonne(...) ich bin über den Zaun, bin dahin und habe es angezündet. Die Polizei hat mich dann auf der Toilette an der Tankstelle geschnappt.“

Knapp zwei Wochen später am 01.11.2016 gegen 1.30 Uhr gab er während einer Vernehmung bei einer Polizeiinspektion in München an, am Vorabend im Westpark von einem sogenannten Horrorclown angegriffen worden zu sein. Der Horrorclown habe ihn mit einem Messer durch das Gesicht geschnitten und sei nach der Attacke geflüchtet. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München gab er zu, sich aus Versehen selbst mit einer Machete verletzt zu haben. „Die Machete war von einem Kumpel... Ich habe auf einen Baum geschlagen, dann kam mir die Machete entgegen und ist mir im Kopf stecken geblieben“. Ein Busfahrer sah seine blutende Wunde und verständigte über Funk die Polizei. Diese brachte ihn ins Krankenhaus und nachdem die Wunde genäht worden war zur Polizeistation, wo der Vorgang aufgenommen werden sollte. „Die Polizei sagte, ich solle eine Story erzählen. Sie haben mich aus dem Krankenhaus genötigt. Ich habe eine Narbe in der Fresse. Ich stehe jetzt vor Gericht wegen der Scheiße.“ Aufgrund der Aussage des Verurteilten zum Horrorclown wurden viele Streifen zur Unterstützung herbeigerufen, um nach dem angeblichen Horrorclown zu suchen. Eine Streife ist mit dem Verurteilten in den Westpark gefahren, um den Tatort anzuschauen. Es wurde versucht, Spuren zu sichern.

Die Jugendrichterin wendete auf den Verurteilten Jugendstrafrecht an, da Reifeverzögerungen bei ihm nicht ausgeschlossen werden konnten. „Um dem Angeklagten das Unrecht der Tat vor Augen zu führen, war zweierlei erforderlich: Zum einen wurde der Angeklagte angewiesen, 20x4 Stunden gemeinnützige Arbeit nach näherer Weisung der B. M. zu tätigen, um auf diese Weise zum einen Tagesstruktur zu gewinnen und zum anderen auch noch einmal den Unwertgehalt der beiden Taten zu erkennen.

Um dem Angeklagten ein Nachdenken, insbesondere über den polizeilichen Großeinsatz aus dem 2. Tatkomplex zu ermöglichen, hat das Gericht gegen ihn ferner einen viertägigen Kurzarrest verhängt. Diese 4 Tage erscheinen erforderlich, aber auch ausreichend, insbesondere vor dem Hintergrund, dass er durch die Tat erheblich sich selbst verletzt hat“, so das Urteil.


Urteil des Amtsgerichts München vom 21.2.17, Aktenzeichen 1022 Ds 461 Js 225774 / 16 jug

Das Urteil ist rechtskräftig.

Monika Andreß