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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 36 vom 07.05.2018

Genug Kohle für Koks

Ein Zahnarzt wird für den eingeräumten Erwerb von Kokain über das Darknet zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten zur Bewährung und einer Geldauflage verurteilt.


Am 26.03.2018 verurteilte die zuständige Strafrichterin am Amtsgericht München einen 43jährigen Zahnarzt aus dem Raum südlich von München wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Der Angeklagte hatte zugegeben, in insgesamt acht Fällen zwischen September 2014 und Januar 2015 über das Darknet bei zwei ihm nur unter ihren Pseudonymen bekannten Händlern zwischen 1g und 10g Kokain bestellt zu haben. Damals habe es bei ihm große berufliche Unsicherheiten gegeben. Mit zunehmender beruflicher Stabilisierung will er den Konsum nachfolgend ohne weiteres wieder beendet haben. Um weniger oft zu bestellen, habe er die Bestellmenge auf zuletzt jeweils 10g gesteigert. Nun fürchte er berufliche Konsequenzen seitens der Regierung von Oberbayern und seitens der Ärztekammer.

Die als Zeugin einvernommene Ermittlerin vom Zollfahndungsamt gab in der Verhandlung an, dass aufgrund der bei den Darknethändlern gefundenen Bestelllisten die Ermittlungen sich auch gegen den Angeklagten gerichtet hatten. Die Lieferungen seien wie üblich nicht direkt an die Adresse des Angeklagten gegangen.

Die zuständige Richterin begründete ihr Urteil wie folgt:

„Zu Gunsten des Angeklagten war hier sein umfassendes, von Reue und Schuldeinsicht getragenes Geständnis zu berücksichtigen. Der Angeklagte war von dem Verfahren und der durchgeführten Hauptverhandlung sichtlich beeindruckt. Die Taten sind bereits längere Zeit her, er befand sich zum damaligen Zeitpunkt in einer schwierigen persönlichen Situation. Weiter war zu seinen Gunsten zu berücksichtigen, dass die Betäubungsmittel nicht ausschließbar zum Eigenkonsum bestimmt waren.

Zu Lasten des Angeklagten sprechen seine Vorstrafen, wenn auch er bislang nicht einschlägig in Erscheinung getreten ist.“

Der Angeklagte war in der Vergangenheit wegen z.T. gewalttätigen Übergriffen im Straßenverkehr mehrfach zu Geld oder einmal  - wenn auch lang zurückliegend - zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

„Weiter war zu berücksichtigen, dass hier die Taten kurz hintereinander begangen wurden und es sich um eine Vielzahl von Taten handelt. Die letzten beiden Lieferungen von 10 Gramm sind jeweils erheblich und nur knapp unter der nicht geringen Menge.“

Als Bewährungsauflage setzte das Gericht die Zahlung von 6.000,00 Euro in Raten an eine gemeinnützige Einrichtung fest.


Urteil des Amtsgerichts München vom 26.03.2018, Aktenzeichen 1111 Ds 363 Js 225683/16

Das Urteil ist aufgrund Berufung der Staatsanwaltschaft wie auch der Verteidigung nicht rechtskräftig.

Klaus-Peter Jüngst

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