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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 31 vom 15.04.2019

Handtaschenräuber

Ein Handtaschenraub kurz nach der letzten Haftentlassung bringt erneut in Haft

Am 08.01.2019 verurteilte das zuständige Schöffengericht am Amtsgericht München einen 22jährigen Erlanger Tischler-Azubi wegen Raubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten.

Am 05.09.2018 gegen 23.10 Uhr trat der Angeklagte in München-Pasing von hinten an die 47jährige Geschädigte heran, der er vom Pasinger Bahnhof bis zu deren Hofeinfahrt gefolgt war, und begann an ihrer Handtasche zu zerren. Als die Geschädigte sich der Wegnahme widersetzte, stieß er sie gegen eine Wand und begann sodann auf sein Opfer einzuschlagen. Er traf die Geschädigte dabei am Kopf, wodurch sie zu Boden fiel. Der Angeklagte entriss ihr sodann endgültig die Tasche und floh unter Mitnahme der Tasche. In der Handtasche befand sich Bargeld in Höhe von 300,00 Euro, verschiedene Ausweispapiere und Bankkarten, sowie ein Mobiltelefon. Die Geschädigte erlitt eine leichte Schwellung an der linken Schläfe mit leichtem Bluterguss sowie Hautabschürfungen am rechten Ellenbogen und diverse Hämatome.

Der Angeklagte gab an, in der letzten vierzehnmonatigen Haft, kurz vor deren Beginn ihm sein Sohn geboren worden sei, eine Schreinerlehre begonnen sowie eine Alkoholberatung absolviert zu haben. Nach seiner Entlassung am 2.8.2018 habe er seine Ausbildung ab September 2018 fortsetzen wollen. Seine Verlobte habe ihm 600,00 Euro für seine Haftentlassung geliehen; er habe ihr das Geld so schnell als möglich zurückzahlen wollen. Eine erwartete Kindergeldrückerstattung von 1.600,00 Euro sei ausgeblieben. Am Tattag habe er – ohne Erfolg -  mehrfach bei der zuständigen Stelle angerufen. Er sei zum Internetcafé gegangen, damit seine Eltern den Antrag noch einmal ausfüllen und an die zuständige Stelle schicken könnten. Im Café habe er sich seine ersten Biere nach Haftentlassung gekauft und zusätzlich Marihuana geraucht. Auf dem Weg nach Hause habe er die Geschädigte getroffen und in beschriebener Weise beraubt. Die Tasche habe er in einem Mülleimer versteckt. Das dem Geldbeutel entnommene Geld habe er wohl unterwegs verloren. 300,00 Euro der mithilfe des Vereins Ausgleich e.V. als Schadenswiedergutmachung vereinbarten 750,00 Euro seien bereits in 3 monatlichen Raten von ihm an die Geschädigte bezahlt worden.

Die Geschädigte gab an, bis heute in der Dunkelheit immer wieder Angstzustände zu bekommen. Damals sei sie sofort nach der Tat zur nahe gelegenen Polizeistation gegangen, deren Beamte den sich hinter Mülltonnen versteckenden Angeklagten aufgreifen konnten.

Die Sachverständige errechnete eine Alkoholisierung von max. 2,49 Promille bei eher niedrigen THC-Werten und sah angesichts seines von den Zeugen geschilderten allseits orientierten Handelns keine wie auch immer geartete Einschränkung der Schuldfähigkeit des Angeklagten.

Die Vorsitzende Richterin begründete das Urteil des Schöffengerichts u.a. damit, dass der Angeklagte, der seit der Tat wieder in Untersuchungshaft genommen worden und bereits einen Teil der vereinbarten Schadenswiedergutmachung gezahlt hatte, die Tat weitgehend gestanden und sich in einer emotional instabilen Situation bei hoher Frustration befunden habe, da es ihm nicht gelungen sei, selbst auch zum Lebensunterhalt der jungen Familie beizutragen.

Zu Lasten wertete das Gericht die zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten, der bereits mit 16 Jahren seine erste von mehreren Haftzeiten angetreten hatte, die hohe Rückfallgeschwindigkeit sowie die massive Gewalteinwirkung auf die Geschädigte, die noch heute unter psychischen Folgen leide.

Urteil des Amtsgerichts München vom 08.01.2019, Aktenzeichen 813 Ls 246 Js 188047/18

Das Urteil ist aufgrund beidseits eingelegter Berufungen nicht rechtskräftig

Klaus-Peter Jüngst

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