Landwirtschaftsverfahren
Zuständigkeit
In den Zuständigkeitsbereich des Landwirtschaftsgerichts fallen Verfahren nach dem Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, auch für die Amtsgerichte aus dem Bezirk des Landgerichts München II, sowie Verfahren nach dem Landpachtrecht und Entschuldungsverfahren.