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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Personenstandsverfahren

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Das Gebäude in der Linprunstraße (Bildsteller AG München)

Zuständigkeit

Sachliche Zuständigkeit:

  • Anträge auf Berichtigung bei Standesämtern geführter Geburten-, Heirats-, Familien- und Sterbebücher.
  • Anträge auf Anweisung des Standesbeamten zu einer von diesem abgelehnten Amtshandlung.
Anträge können durch unterschriebenes Schreiben entweder bei dem betreffenden Standesamt oder beim Amtsgericht München gestellt werden.

Örtliche Zuständigkeit:
Das Amtsgericht München ist für Personenstandsverfahren der Standesämter mit Sitz in der Landeshauptstadt München und dem Landkreis München sowie dem Bezirk des Landgerichts München II zuständig.