Personenstandsverfahren
Zuständigkeit
Sachliche Zuständigkeit:
- Anträge auf Berichtigung bei Standesämtern geführter Geburten-, Heirats-, Familien- und Sterbebücher.
- Anträge auf Anweisung des Standesbeamten zu einer von diesem abgelehnten Amtshandlung.
Örtliche Zuständigkeit:
Das Amtsgericht München ist für Personenstandsverfahren der Standesämter mit Sitz in der Landeshauptstadt München und dem Landkreis München sowie dem Bezirk des Landgerichts München II zuständig.