Rechtsantragstelle
-
Zuständigkeit / Aufgaben
An der Rechtsantragstelle Bürgerservice 1 werden weiterhin ohne Termin nur Eilfälle zu Protokoll genommen.
Für andere Anträge / Klagen / Erklärungen werden bis auf Weiteres Termine vergeben.
Beratungshilfe kann grundsätzlich schriftlich beantragt werden, jedoch besteht auch hier die Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren.
Formulare und Informationen zu Beratungshilfe finden sie HIER
Wenn Sie einen Antrag für Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz stellen möchten, ist dies, neben der persönlichen Antragsaufnahme zu den Öffnungszeiten, weiterhin auch schriftlich möglich. Dazu stehen Ihnen untenstehende Formulare, zum Download und Ausfüllen zu Hause, zur Verfügung. Bitte übersenden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post oder werfen es in den Hausbriefkasten am Eingang des Justizgebäudes Pacellistraße 5 ein.
Formulare und Ausfüllhinweise zum Antrag auf Prozess-/ Verfahrenskostenhilfe finden Sie auf unserer Internetseite HIER weitere Informationen.
Wenn Sie einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellen möchten, nutzen Sie bitte die Möglichkeit über www.mahnantrag-online.de.
Wichtige Hinweise
Die Bürgerservice 1 ist für folgende rechtliche Angelegenheiten nicht zuständig:
- Vormundschafts-, Pflegschafts- und Betreuungssachen für Volljährige. Wenden Sie sich bitte hierzu an die zuständige Betreuungsstelle.
- Zwangsvollstreckungssachen. Wenden Sie sich bitte hierzu an den Bürgerservice 2 (siehe unten).
Weitere Informationen
-
Zuständigkeit / Aufgaben
- Aufnahme eines Antrages auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
- Aufnahme eines Zwangsvollstreckungsauftrages an den Gerichtsvollzieher
- Anträge auf Freigabe von Arbeitseinkommen oder pfändbarer Sozialleistungen vom gepfändeten Konto
- Rechtsmittel gegen Vollstreckungsmaßnahmen
- Anträge auf Gewährung von Vollstreckungs- und Räumungsschutz
- Anträge auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze
- Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung
Bitte beachten Sie: Eine Antragsaufnahme erfolgt nur für Vollstreckungsmaßnahmen eines Vollstreckungsgerichts bzw. Gerichtsvollziehers.
Grundsätzlich sind Anträge zu Vollstreckungsmaßnahmen anderer Behörden (z.B. Finanzamt, Hauptzollamt, Kassen- und Steueramt) direkt bei der jeweiligen Behörde zu stellen.
Wichtige Hinweise
Der Bürgerservice 2 ist für folgende rechtliche Angelegenheiten nicht zuständig:
- Vormundschafts-, Pflegschafts- und Betreuungssachen für Volljährige. Wenden Sie sich bitte hierzu an die zuständige Betreuungsstelle.
- Zivilprozesssachen (z.B. Drittwiderspruchs- und Vollstreckungsabwehrklagen)
- Familiensachen
- Beratungshilfe
- Vormundschafts-, Pflegschafts- und Unterbringungssachen für Minderjährige
Wenden Sie sich bitte hierzu an den Bürgerservice 1 (siehe oben).
Weitere Informationen
- Merkblatt zur Rechtsantragsstelle
- Merkblatt zum Räumungsschutz
- Merkblatt zur Erhöhung der Pfandfreigrenze
- Merkblatt zum P-Konto
- Informationen zur Frage "Was mache ich mit meinen Schulden?" finden Sie auch auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
- https://www.bag-sb.de/