Zivilverfahren
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- Arzthaftungssachen
- Banksachen
- Bausachen und Architektensachen
- Energiewirtschaftssachen
- Gütertransportrecht
- Honorarstreitigkeiten aller Art
- Kaufsachen
- Leasingrecht
- Mietverträge über bewegliche Sachen
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Rechtsverletzungen in Medien
- Reisevertragsrecht
- Schadensersatzansprüche aller Art
- Schmerzensgeld
- Telekommunikation
- Versicherungsangelegenheiten (soweit nicht Verkehrszivilsachen)
Sonderzuständigkeiten:- Aufgebotsverfahren (soweit nicht Nachlassverfahren)
- Entscheidung über Anträge auf Erteilung weiterer vollstreckbarer Ausfertigungen notarieller Urkunden
- Erinnerung gegen erteilte Vollstreckungsklauseln in notariellen Urkunden
- Güterichterverfahren
- Urheber- und Presserecht
- Vollstreckbarerklärung von Anwaltsvergleichen
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Zuständigkeit nur für Verfahren bis zu einem Streitwert in Höhe von 5000 Euro.
Liegt dieser darüber ist das Landgericht München I zuständig.
Verfahren nach den Sonderzuständigkeiten sind zum Teil streitwertunabhängig.
Wer bearbeitet mein Verfahren?
Die Zuteilung der Aktenzeichen bei neuen Zivilverfahren erfolgt durch das Zentralregister.