Menü

Ag Neumarkt I.opf.gif

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Elektronischer Rechtsverkehr

Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.


Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden

  • mittels eines besonderen elektronischen Postfachs,
  • mittels eines elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO)
  • mittels eines OZG-Postfachs (BayernID und BundID)

Weiterführende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen finden Sie hier:

Justiz Bayern (eJustice)

Justiz Bayern (ERV)

Elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach

BayernID

BundID