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Als Zeuge vor Gericht

Sie sind zu einer Gerichtsverhandlung als Zeuge geladen. Sie berichten, was Sie über den Vorfall wissen, um den es geht. Anschließend beantworten Sie – soweit dies erforderlich sein sollte – ergänzende Fragen. 

Weitere Informationen entnehmen Sie der abrufbaren Broschüre. 

Alle vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft geladenen Zeuginnen und Zeugen haben einen Anspruch auf Entschädigung. Diese kann auch über das BayernPortal online beantragt werden. 

Zeugenentschädigung online beantragen