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Berufe & Stellen

Stellenausschreibung - Justizwachtmeister/in (m/w/d)

Das Amtsgericht Neustadt a.d. Aisch stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Justizwachtmeister/in (m/w/d), bzw. eine/n Justizhelfer/in (m/w/d) zur entsprechenden Ausbildung ein.

Die Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes erfüllen bei der bayerischen Justiz vielfältige Aufgaben.

Sie werden eingesetzt:

  • im Sitzungs- und Vorführdienst bei Gerichtsverhandlungen,
  • zur Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Justizgebäude,
  • zur Besorgung des Auskunftsdienstes, zur Besorgung des (auch elektronischen) Postein- und -ausgangs,
  • in der Scanstelle  
  • in der Justizverwaltung (z. B. Verwaltung des Büro- und Verpackungsmaterial, Hausmeisterdienste)

Die Stelle wird eingruppiert in Entgeltgruppe E 4 TV-Länder.

Erwartet werden insbesondere Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, Teamfähigkeit und ein freundliches und verbindliches Auftreten.

Das Arbeitnehmerverhältnis ist auf 18 Monate nach § 14 Abs. 2 TzBfG zu befristen.

Bei erfolgreichem Durchlaufen der Ausbildung ist eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Ein Anspruch auf eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis nach Beendigung der Ausbildung bestehen aber nicht.

Eine Bewerbung senden Sie bitte mit Lebenslauf und Zeugnissen an poststelle@ag-nea.bayern.de.

Anforderungen

Allgemeine Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis
  • Erfüllung der Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) erfüllt (Verfassungstreue, deutsche oder andere Staatsangehörigkeit eines EU-Staates)
  • Einhaltung der Altersgrenze (mögliche Verbeamtung bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres), Art. 23 BayBG
entsprechende Vorbildung
Nachweis der entsprechenden Vorbildung (erfolgreicher Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand) und eine abgeschlossene Berufsausbildung.
für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche gesundheitliche Eignung
Die gesundheitliche Eignung der Bewerberin ist durch ein Zeugnis des zuständigen Gesundheitsamts nachzuweisen. Das Zeugnis, das von hier aus beauftragt wird, muss eine Aussage darüber enthalten, ob die Bewerberin ohne gesundheitliche Gefährdung an einer Grundausbildung im waffenlosen Kampf teilnehmen kann.
für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit
Die körperliche Leistungsfähigkeit ist durch das Ablegen einer justizinternen Sportprüfung nachzuweisen, die körperliche Beweglichkeit und Belastbarkeit, Kraft, Schnelligkeit, Koordinationsfähigkeit und Ausdauer beinhaltet. (§ 15 Satz 2 und 3 ZAPO-J)
charakterliche Eignung

keine Vorstrafen, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

Bereitschaft zur Aus- und Fortbildung

Die Justizhelferin hat zu gegebener Zeit am Begleitunterricht und am fachpraktischen Lehrgang, der an der Bayerischen Justizakademie in Pegnitz stattfinden wird, teilzunehmen.

Die praktische Ausbildung findet vorwiegend in Neustadt a.d. Aisch und in Nürnberg statt.

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