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Amtsgericht Nördlingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Historie des Gebäudes

In dem neugeschaffenen Justizgebäude, das einen Neubau, die Fronfeste samt einem Erweiterungsbau und das restaurierte Kaisheimer Haus harmonisch miteinander vereint, hat die Justiz, hat das Amtsgericht in Nördlingen, einen würdigen und repräsentativen Sitz erhalten. Justiz — oder besser: Gerichtsbarkeit — hat Tradition in Nördlingens Mauerring.

1233 findet sich erstmals eine urkundliche Erwähnung des vom König eingesetzten obersten Gerichtsherrn, des Ammann.

Als König Konrad IV. Nördlingen 1250 an die Grafen von Oettingen verpfändet, verliert sie auch das Recht auf Stellvertretung des Königs in der Gerichtshoheit. So war es für die Stadt von großer — auch politischer — Bedeutung, daß ihr 1323 gewährt wurde, gegen Zahlung der für die damalige Zeit immensen Summe von 1000 Pfund Heller die Gerichtsbarkeit aus der Verpfändung wieder auszulösen. Von da an blieb sie in der Stadt.

Bis 1348 übten unter dem Vorsitz des Ammann jeweils zwölf Consules, Beisitzer oder Ratsherrn aus den städtischen Patriziergeschlechtern Verwaltung, Gesetzgebung und Rechtsprechung in der Stadt aus. Dieser „kleine Rat" vereinte alle Gewalt und Macht in der Stadt in sich. Dies änderte sich 1348 mit der Revolution der Zünfte. Der kaiserliche Ammann war nun diejenige Institution, die das Gericht von Fall zu Fall berief, die gerichtliche Prozedur leitete, das Urteil verkündete und seine Vollstreckung überwachte. Den Rechtsspruch selbst trafen — je nach Fallgegebenheiten — 12 bzw. 32 Bürger. Diese Urteilsfinder wurden ab 1401 „Schöffen" (scabini) genannt, An diesem System der Gerichtsbarkeit ändert sich in den folgenden Jahrhunderten nicht viel. Dem Ammann blieb fortan der Vorsitz im Gericht; von der unmittelbaren Mitwirkung in der Gesetzgebung und Verwaltung der Stadt war er ausgeschlossen. Nichtsdestotrotz blieb sein Dienstsitz im Rathaus der Stadt.

Zusammen mit zwei jeweils monatlich neu gewählten scabini entschied und vollstreckte er die Fälle des Schiedsgerichts und der streitigen niedrigen Gerichtsbarkeit. Die Verhandlungen waren öffentlich und fanden vermutlich in den offenen Lauben im Erdgeschoß des Rathauses statt. Gleich davor wurden sie vollstreckt.

Die Blutsgerichtsbarkeit mußte auf offener Straße (der „Königsstraße") durchgeführt und ihre Urteile außerhalb des Mauerrings vollstreckt werden. Die großen europäischen Kriege des 16. und 17. Jahrhunderts ließen verständlicherweise die Gerichtsbarkeit der freien Reichsstadt nicht unberührt. Der Versuch der Stadt, sich neutral zu verhalten, schlug gründlich fehl und führte zum Verlust der Glaubwürdigkeit auf allen Seiten.

Nach der erneuerten Verfassung, die Kaiser Karl V. am 1. Februar 1552 der Stadt gab —und bis zum Ende des 16. Jahrhunderts— war das Gericht, bestehend aus 10 Richtern unter Vorsitz des Ammann, als beratende Institution den Amtsbürgermeistern und dem fünfköpfigen geheimen Rat zur Seite gestellt.
1589 bis 1598 ist Nördlingen durch die Hexenverfolgung zu schauriger Berühmtheit gelangt. In diesen Jahren wurden 34 Frauen und 1 Mann, nachdem sie der Hexerei schuldig erkannt worden waren, auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Ihre Verurteilung erfolgte nach Geständnissen unter der Folter, einem Verfahren, das nach dem damaligen Recht und der Gerichtsordnung des 16. Jahrhunderts ordentlich und rechtmäßig war.

1634 —mit der Schlacht von Nördlingen — brach der 3Ojährige Krieg in unverminderter Gewalt über die Stadt herein. Im Jahre 1600 standen noch 8790 Einwohner zu Buche, 1652 waren es nur noch 4345; erst 1939 war der Einwohnerverlust zahlenmäßig wieder ausgeglichen. Im September 1802 wurde Nördlingen durch Truppen des Kurfürstentums Bayern anektiert, im März 1803 verlor sie alle Rechte einer Reichsstadt und mit dem 1. Januar 1806 wurde sie königlich-bayerische Landstadt. Bereits 1802 wurden in dem Kastenhaus, das seit 1278 dem Reichsstift Kaisheim gehörte, das Finanzamt (Rentamt) und das Landgericht eingesetzt. Aus dem Gericht wurde 1810 ein königlich-bayerisches Landgericht und 1875 ein königlich-bayerisches Amtsgericht, das in einem eigenen Gebäude am Tändelmarkt 5 untergebracht war. Das „königlich" entfiel nach dem 1. Weltkrieg. 1972 gliederte die Gebietsreform das bis dahin selbständige und wesentlich größere Amtsgericht Donauwörth in das Amtsgericht Nördlingen ein. Von da an dauerte es noch einmal 18 Jahre, bis dem Gericht in Nördlingen der den Bedürfnissen Rechnung tragende Neu-, Um- und Erweiterungsbau zur Verfügung stand.

In der Regierungserklärung vom 6.11.2003 kündigte der Bayerische Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber eine umfassende Verwaltungsreform an, bei der u.a. die Zweigstellen von Gerichten mit den Hauptgerichten zusammengelegt werden sollten. Für das Amtsgericht Nördlingen und seine Zweigstelle in Donauwörth bedeutete dies die Auflösung der Zweigstelle zum 1.11.2005 und ihre vollständige Integration in das Hauptgericht Nördlingen.