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Amtsgericht Schwandorf

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Aktuelle Informationen

Aktueller Hinweis zum Versuch von Geldübergaben im Rahmen des sogenannten Enkeltricks auf Grundstücken der Justiz


Das Gericht verlangt keine Bargeldübergaben.


Zahlungsaufforderungen, welche Übergaben von Bargeld oder sonstigen Wertgegenständen vor dem Gerichtsgebäude verlangen, sind Betrugsstraftaten!

Im Einzelfall wenden Sie sich an die zuständige Polizeidienststelle.

WARNMELDUNG

Gemäß Mitteilung der Polizeiinspektion Schwandorf sind derzeit „falsche“ Gerichtsvollzieher im Landkreis Schwandorf unterwegs. Diese Personen verwenden Namen von tatsächlichen Gerichtsvollziehern des Amtsgerichts Schwandorf.

Die Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Schwandorf sind alle im Besitz eines Dienstausweises mit Siegel und Unterschrift der Behördenleiterin. Bitte lassen Sie sich diesen Dienstausweis zeigen und verlangen Sie schriftliche Unterlagen zum Vollstreckungsvorgang.

Bitte überweisen Sie nie Gelder nur aufgrund einer telefonischen Aufforderung.

Amtstag in Oberviechtach

Die Amtstage des Amtsgerichts Schwandorf in Oberviechtach finden seit Februar 2020 nicht mehr statt.

elektronischer Rechtsverkehr und eJustice

Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.

Formbedürftige Erklärungen können auf dem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden

  • mittels eines besonderen elektronischen Postfachs
  • mittels DE-Mail an ag-schwandorf@egvp.de-mail.de 
  • über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente
http://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=22110373159


Weiterführende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen sind auf der Internetpräsenz der bayerischen Justiz unter

http://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV/

abrufbar.



Allgemeine Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter


http://www.ejustice.bayern.de/