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Amtsgericht Sonthofen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Grundbuchamt

Sprechzeiten


Montag bis Freitag: 09:00 bis 11:00 Uhr

Erreichbarkeit

Die Service-Einheit des Grundbuchamtes befindet sich im 1. Stock Zimmer 126

Telefon: 08321 / 618-155
Telefax: 08321 / 618-192

E-Mail: Poststelle.GBA@ag-sf.bayern.de

Zuständigkeit

  • Führung der Grundbücher nach Gemarkungen
  • Vollzug der Eintragung von Eigentumsübertragung, Rechten und Belastungen im Grundbuch
  • Erteilung von Grundbuchauszügen
  • Gewährung der Einsicht in die Grundakten
  • Berichtigung des Grundbuchs aufgrund Erbfolge oder bei Namensänderung
  • Die Anforderung von Lageplänen oder Auszügen aus dem Liegenschaftskataster hat nicht beim Grundbuchamt zu erfolgen, sondern direkt beim Vermessungsamt Immenstadt

Hinweise

Erklärungen in Grundbuchsachen bedürfen der notariellen Form

Ausnahmen für die notarielle Form gelten für die Anträge auf

  • Berichtigung des Grundbuches aufgrund Erbfolge (Erbnachweis ist erforderlich)
  • Namensberichtigung (Abstammungs- bzw. Heiratsurkunde ist erforderlich)
  • Eintragung einer Sicherungshypothek (Vollstreckungstitel gegen den Eigentümer ist erforderlich)

Die Erteilung eines Grundbuchauszuges erfolgt
  • auf persönlich oder schriftlich gestellten Antrag unter Vorlage eines Ausweises (E-Mail genügt nicht)
  • für den Eigentümer oder sonstige im Grundbuch eingetragene Berechtigte eines eingetragenen Rechts (z. B. Nießbrauch, Geh- und Fahrtrecht, Grundschuld)
  • oder bei Darlegung eines berechtigten Interesses (z.B. als Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels gegen den Eigentümer)
  • nicht für Kauf- oder Mietinteressenten ohne Einverständniserklärung des Eigentümers

Gebühren für die Grundbucheinsicht bzw. einen Grundbuchauszug
  • Die Grundbucheinsicht ist gebührenfrei
  • Der einfache (unbeglaubigte) Grundbuchausdruck kostet 10,- EUR
  • Der amtliche (beglaubigte) Grundbuchausdruck kostet 20,- EUR

Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter dem Stichwort Grundbuch€

Hinweis auf kostenpflichtige Dienste zur Verschaffung von Grundbuchauszügen

Vermehrt werden auf diversen Internetseiten kostenpflichtige
Dienste angeboten, um Eigentümern Grundbuchausdrucke zu verschaffen.
Dabei handelt es sich um private Dienstleister, mit denen die Grundbuchäm-
ter nichts zu tun haben. Das Bearbeitungsentgelt dieser Anbieter ist oft deut-
lich höher als die tatsächlich anfallenden Gerichtsgebühren. Die von der
Landesjustizkasse in Bamberg erhobenen Gerichtsgebühren sind unabhän-
gig von den zusätzlich anfallenden Kosten für den Drittanbieter zu beglei-
chen. Sie können Ihren Grundbuchausdruck unter Darlegung des berechtig-
ten Interesses jederzeit direkt beim Grundbuchamt anfordern.

Weitere Informationen und Links

Verfahrensübersicht