Kontakt
Telefon: +49 8151 367-0
Angaben zu Durchwahlmöglichkeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
E-Mail-Adressen der einzelnen Abteilungen:
Verwaltung: poststelle@ag-sta.bayern.de
Grundbuchamt: poststelle.gba@ag-sta.bayern.de
Zivilgericht: poststellezivil@ag-sta.bayern.de
Vollstreckungsgericht: poststellevollstreckung@ag-sta.bayern.de
Nachlassgericht: poststelle.nachlass@ag-sta.bayern.de
Betreuungsgericht: poststellebetreuung@ag-sta.bayern.de
Strafgericht: poststelle.straf@ag-sta.bayern.de
Familiengericht: familiengericht@ag-sta.bayern.de
Diese
E-Mail-Adressen eröffnen keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in
Rechtssachen!
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg
eingereicht werden:
• mittels eines besonderen elektronischen Postfachs
• mittels De-Mail an ag-starnberg@egvp.de-mail.de
• über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=72443704159
Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV
Anschriften:
Amtsgericht Starnberg
Otto-Gaßner-Strasse 2
82319 Starnberg (Hausanschrift)
Postfach 1101
82317 Starnberg (Postanschrift)
Barrierefreier Zugang:
Der Haupteingang liegt ebenerdig. Ein Aufzug ist vorhanden. Der Behinderten-Parkplatz befindet sich direkt links neben dem Haupteingang.
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft
Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner
Sprechzeiten
Sprechzeiten: telefonisch und persönlich
Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14.00 bis 16.00 Uhr
(mit Ausnahme der Rechtsantragstelle)
Individuelle Terminvereinbarungen sind schriftlich, telefonisch, per Fax oder Mail jederzeit möglich.
Wegen Teilzeitbeschäftigung, Gleitzeit und Terminen empfiehlt sich eine Terminabsprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter, bevor Sie uns persönlich aufsuchen.
Bitte beachten Sie dabei die in Ihrem Schreiben genannte Durchwahlnummer und halten Sie dafür die Geschäftsnummer bzw. das Aktenzeichen bereit.
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Gerichtsgebäudes:
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 14.00 Uhr
sowie während der Sitzungszeiten öffentlicher Sitzungen.
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.
Drehgenehmigungen
Ansprechpartner für Drehgenehmigungen:
Herr von Hunoltstein
Telefon: +49 8151 367-101
Telefax: +49 9621 96241-0486
E-Mail: pressestelle@ag-sta.bayern.de