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Pressemitteilung 11 vom 04.09.2023

Rechtsberatung am Amtsgericht Starnberg

Rechtsberatung am Amtsgericht Starnberg für Landkreisangehörige mit geringem Einkommen

Das Amtsgericht Starnberg begleitet die Landkreisbürger von der Geburt bis zum Tod. So kann man im Familiengericht zum Beispiel eine Adoption oder eine Vermögensübertragung auf ein Kind beantragten oder Ehen scheiden lassen. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von Jugendlichen und Erwachsenen werden hier abgeurteilt, Zivilklagen abgehandelt, Betreuungen eingerichtet und begleitet, Grundstücke übertragen, Testamente hinterlegt und letztendlich Nachlassverfahren durchgeführt.

Viele Sachverhalte sind sehr komplex und oft ist die Rechtsmaterie so schwierig, dass nur mit Hilfe einer professionellen Rechtsanwaltsberatung das Problem gelöst werden kann.

Was viele Bürger nicht wissen: Gerichte dürfen keinen Rechtsrat erteilen! Umfassende Rechtberatung und die Vertretung vor Gericht sind Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen vorbehalten. Auch Rechtsdienstleistungen (wie z.B. die Rentenberatung oder das Inkassowesen) dürfen nur durch Personen mit einer entsprechenden Erlaubnis erbracht werden.

Es gibt für Landkreisangehörige mit geringem Einkommen dennoch die Möglichkeit, ihre Probleme von Juristen abzuklären zu lassen.

Ab 10.10.2023 steht ein besonderer Service des Münchner Anwaltvereins am Amtsgericht Starnberg zur Verfügung:  Die Rechtsberatungsstelle für bedürftige Landkreisangehörige! Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beraten professionell bedürftige Landkreisangehörige im Gericht und leisten quasi „erste Hilfe“ in Rechtfragen. Sie klären den Sachverhalt ab und beraten, wie es weiter gehen kann. Sie helfen, Kontaktstellen zu finden und benennen Spezialisten, sofern Spezialkenntnisse zur Lösung eines Falles erforderlich sind.

Dienstagvormittag zwischen 9 Uhr und 11 Uhr bieten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in den Räumen des Gerichts halbstündige Beratungsgespräche an, sofern der Bürger zuvor seine Bedürftigkeit durch Vorlage von entsprechenden Unterlagen (z.B. gültiger SGB-Bescheid, Einkommensnachweise oder Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Rentenbescheid) nachgewiesen hat. Hierfür ist ein Unkostenbeitrag von einmalig 6 Euro zu leisten. Die Beratung ist pro Rechtsfall nur einmal möglich. Sämtliche Unterlagen, die relevant sein könnten (z.B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Kaufvertrag, Belege, Gerichtsurteil, usw.), sollten zu dem Gespräch mitgebracht werden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Die Beratung kann nicht erfolgen, wenn bereits ein Anwalt beauftragt ist oder eine Rechtsschutzversicherung besteht. Auch kann kein Dolmetscher gestellt werden.

Sollte das Rechtsberatungsgespräch ergeben, dass weitere Schritte vor Gericht notwendig sind, gibt es weitere Hilfen:

Hat der bedürftige Bürger ein Problem außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, kann er bei der sogenannten Beratungshilfestelle einen Antrag stellen, dass ihm ein Beratungsschein erteilt wird, mit dem er einen Anwalt seiner Wahl zu einem echten anwaltlichen Erstberatungsgespräch aufsuchen kann, ohne die Anwaltsgebühren dafür tragen zu müssen. Es ist jedoch eine Eigenleistung von 15 Euro zu erbringen.  Voraussetzung ist jedoch, dass der Bürger zuvor gegenüber dem Gericht seine Bedürftigkeit durch Vorlage von aktuellen Belegen nachgewiesen hat.

Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens hat der bedürftige Bürger unter den gleichen Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Prozesskostenhilfeantrag (in zivilrechtlichen Streitigkeiten) bzw. einen Verfahrenskostenhilfeantrag (in familiengerichtlichen Streitigkeiten) zu stellen. Hierüber entscheidet der zuständige Richter oder die zuständige Richterin. Wird dem Antrag stattgegeben, müssen für die Gerichtskosten und die Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung je nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht oder nur teilweise vom Rechtssuchenden bezahlt werden.

Nähere Informationen und Antragsformulare sind zu finden auf der Internetseite des Amtsgerichts Starnberg unter https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/starnberg/lokale_angebote.php

Detaillierte Informationen dazu, wann die Voraussetzungen für diese Rechtsberatung vorliegen, sind zu finden unter Rechtsberatung für Geringverdiener • Münchener AnwaltVerein e.V. (muenchener-anwaltverein.de)

Monika Andreß

Direktorin des Amtsgerichts