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Pressemitteilung 8 vom 15.06.2023

Anklage gegen ein ehemaliges Mitglied der deutschen Fußballnationalmannschaft

Pressemitteilung vom 15.06.23

 

Mit Anklageschrift vom 22.03.23 hat die Staatsanwaltschaft München II beim Amtsgericht Starnberg gegen ein ehemaliges Mitglied der deutschen Fußballnationalmannschaft Anklage zum Strafrichter erhoben.

Die Anklage wurde dem Angeschuldigten Ende Mai zugestellt.

Derzeit läuft die Frist zur Stellungnahme zu den Vorwürfen. Als Verteidiger hat sich bestellt der Münchner Rechtsanwalt Peter Pospisil. Dieser hat bereits Akteneinsicht beantragt. Die Akteneinsicht wird von Gericht zeitnah gewährt werden.

Zum Inhalt der Anklage können derzeit keine Angaben gemacht werden. Das Gericht wird nach Eingang der Stellungnahme entscheiden, ob und in welchem Umfang die Anklage eröffnet wird und -wenn ja- gleichzeitig Termin zur Hauptverhandlung bestimmen.

Die Stellungnahmefrist kann auf Antrag verlängert werden.  Auch können gegebenenfalls weitere Beweiserhebungen durch das Gericht angeordnet werden. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Prognose möglich, ob und wann es zur Hauptverhandlung kommen wird.

 

Es wird gebeten, von weiteren Anfragen derzeit Abstand zu nehmen.

Es ist davon auszugehen, dass vor Ende des Monats Juli keine weiteren neuen Auskünfte in dieser Sache erteilt, werden können.

Die Pressestelle des Amtsgerichts Starnberg wird die Presseöffentlichkeit rechtzeitig über den weiteren Verfahrensfortgang informieren.

 

gez. Andreß

Stellv. Pressesprecherin