Amtsgericht Straubing
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Behördenleitung

Direktor des Amtsgerichts
Hinweis
Das Gericht verlangt keine Bargeldübergaben.
Zahlungsaufforderungen, welche Übergaben von Bargeld oder sonstiger Wertgegenstände vor dem Gerichtsgebäude verlangen, sind Betrugsstraftaten!
Wichtige Informationen zu dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19)
Wichtige Information: Zum Schutz unserer Besucher und Mitarbeiter vor dem Corona-Virus werden Sie gebeten, in den Gebäuden des Amtsgerichts Straubing einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Hinweis:
Für die Grundsteuererklärung im Zuge der Grundsteuer-Reform ist kein (gebührenpflichtiger) Grundbuchauszug notwendig. Die hierzu notwendige Angabe von Gemarkung/Flurnummer nebst Grundstücksgröße finden Sie unter anderem in Ihrer notariellen Erwerbsurkunde (Kaufvertrag, Überlassung etc.). Darüber hinaus werden sich diese Daten ab dem 01.07.2022 mittels eines von der Vermessungsverwaltung kostenfrei im Internet angebotenen Services selbst ermitteln lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://grundsteuer.bayern.de/ Grundsteuerreform in Bayern.