Bekanntmachung
Hinweis nach Art. 25 Absatz 1 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA)
Beauftragungen des Amtsgerichts Straubing im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Eu-
ropäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) erfolgen gemäß der Allgemeinen
Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den An-
forderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwal-
tungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer
jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eig-
nung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform,
um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen,
die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen
nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien