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Amtsgericht Straubing

Justizgebäude

Bekanntmachung

Hinweis nach Art. 25 Absatz 1 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA)

Beauftragungen des Amtsgerichts Straubing im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Eu-

ropäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) erfolgen gemäß der Allgemeinen

Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den An-

forderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwal-

tungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer

jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eig-

nung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform,

um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen,

die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen

nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien