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Amtsgericht Straubing

Justizgebäude

Zwangsversteigerung

Amtsgericht Straubing
Kolbstraße 11
94315 Straubing (Hausanschrift)

Telefon: 09421 / 949-5
Telefax: +49 9621 96241 2543@juwin.fax

Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Zuständigkeiten und Aufgaben

Das Amtsgericht Straubing ist zuständig für die Versteigerung und Zwangsverwaltung von Immobilien, die beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Straubing eingetragen sind.

Versteigerungen auf Antrag eines Gläubigers

Hierzu muss der Gläubiger einen Vollstreckungstitel (z.B. Grundschuldbestellungsurkunde, Vollstreckungsbescheid, Urteil) gegen den Eigentümer der Immobilie haben.

Das Vollstreckungsgericht beauftragt einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens über die Immobilie. Nach Festsetzung des Verkehrswertes wird der Versteigerungstermin festgesetzt und veröffentlicht. Wird der Zuschlag erteilt, wird der Meistbietende ab diesem Zeitpunkt neuer Eigentümer der Immobilie. Der gebotene Geldbetrag ist an das Gericht zu zahlen. Das Gericht verteilt das eingezahlte Geld an die Gläubiger des ursprünglichen Eigentümers, einen evtl. Erlösrest an den Eigentümer.

Die Grundbucheintragung wird ebenfalls durch das Vollstreckungsgericht veranlasst. Ein Notartermin ist hierfür nicht erforderlich.

Versteigerungen auf Antrag eines Miteigentümers

(sog. "Teilungsversteigerung" bzw. "Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Eigentümergemeinschaft")

Dieses Verfahren wird in der Regel nicht von einem Gläubiger beantragt, sondern von einem Miteigentümer, der grundsätzlich auch keinen Vollstreckungstitel benötigt.

Auch hier wird der Verkehrswert nach Erstellung eines Gutachtens festgesetzt, ein Versteigerungstermin festgelegt und öffentlich bekanntgemacht. Oftmals verbleibt nach Abzug der Verfahrenskosten und Zahlungen an Gläubiger ein Übererlös, der den ursprünglichen Eigentümern zusteht.

Zwangsverwaltung

Dieses Verfahren wird von einem Gläubiger beantragt. Hierzu müssen für ihn die selben Voraussetzungen wie für die Beantragung der Zwangsversteigerung vorliegen.

Das Vollstreckungsgericht setzt einen Zwangsverwalter ein.

An diesen sind Mieten und ggf. Nebenkosten zu zahlen. Aus den Einnahmen zahlt der Zwangsverwalter zunächst die Lasten des Objekts (Wohngelder, Kosten der Instandhaltung etc.), anschließend werden die Gläubiger befriedigt.

Im BayernPortal finden Sie ebenfalls Formulare, die Sie über den elektronischen Rechtsverkehr einreichen können.

Verfahrensübersicht