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Amtsgericht Tirschenreuth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Familienverfahren

Das Familiengericht ist insbesondere zuständig für Anträge auf Scheidung, Aufhebung oder Erklärung der Nichtigkeit der Ehe, der Regelung der elterlichen Sorge von Kindern, die Umgangsregelung eines Elternteils mit einem Kind, die Entscheidungen über Ehegatten- und Kindesunterhalt, die Aufteilung des Hausrats und die Zuweisung der Ehewohnung, die Regelung güterrechtlicher Ansprüche, die Kindschaftssachen (z. B. Feststellung der Vaterschaft), Streitigkeiten nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowe Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz.

Außerdem st das Familiengericht für Vormundschaften für Minderjährige, Pflegschaftsverfahren für Minderjährige und Verfahren zur Adoption von Minderjährgen und Volljährigen zuständig.

Die örtliche Zuständigkeit umfasst den Bereich des gesamten Landkreises Tirschenreuth.

Verfahrensübersicht