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Amtsgericht Tirschenreuth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zeugenbetreuungsstelle

Die Zeugenbetreuungsstelle steht als Ansprechpartner zur Verfügung, um allgemeine Fragen zum Verfahrensablauf und zur Zeugenvernehmung zu beantworten.

Den Zeugenbetreuer beim Amtsgericht Tirschenreuth finden Sie auf Zimmer 141 im 1. Obergeschoss. Eine Vorsprache dort ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Hinweise für Zeugen

Einer Vorladung ist stets Folge zu leisten. Ein Ausbleiben kann die Verhängung von Ordnungsgeldern, Ordnungshaft oder auch die zwangsweise Vorführung durch die Polizei zur Folge haben.

Sollten Sie aus zwingenden Gründen, z.B. Erkrankung, an der Teilnahme verhindert sein, teilen Sie dies umgehend dem Gericht mit.

Es besteht als Zeuge Aussagepflicht. Eine Aussageverweigerungsrecht besteht nur bei nahen Angehörigen des Angeklagten bzw. der Prozessparteien oder wenn Sie sich oder nahe Angehörige belasten müssten. Hierüber werden Sie zu Beginn Ihrer Aussage belehrt.

Alle vom Gericht geladenen Zeugen haben einen Anspruch auf Entschädigung. Grundsätzlich erstattet werden Verdienstausfall (hierzu ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers erforderlich) und Fahrtkosten. Sollten Ihnen andere Kosten entstanden sein, können diese im Einzelfall erstattet werden. Für Informationen hierüber wenden Sie sich an die Stelle für Zeugen- und Sachverständigenentschädigung.

Verfahrensübersicht