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Amtsgericht Tirschenreuth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Hinterlegungsstelle

Die Hinterlegungsstelle ist zuständig für die Hinterlegung von Geldbeträgen, Wertpapieren, Urkunden und Kostbarkeiten.

Eine Hinterlegung ist zulässig, wenn

  • das Gesetz den Hinterleger zur Hinterlegung berechtigt bzw. verpflichtet
  • der Hinterlegende durch eine behördliche Anordnung oder Entscheidung zur Hinterlegung berechtigt bzw. verpflichtet erklärt worden ist.

Verfahrensübersicht