Kontakt
Telefon: 0951 / 833-0
Telefax: 09621/96241-0508
E-Mail: poststelle@gensta-ba.bayern.de
Diese E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Anschriften:
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg
Wörthstraße 7
96052 Bamberg (Hausanschrift)
Postfach 1569
96006 Bamberg (Postanschrift)
96045 Bamberg (Großkundenanschrift)
Barrierefreier Zugang:
Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg lässt sich mit dem PKW sowie mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen.
Für Personen mit Behinderung können den entsprechend gekennzeichneten Stellplatz unmittelbar vor dem Justizgebäude nutzen.
Neben dem Justizgebäude stehen Besucherparkplätze in begrenzter Zahl zur Verfügung. Weitere gebührenpflichtige und gebührenfreie Parkplätze finden Sie in der näheren Umgebung.
Bitte beachten Sie, dass das Parken auf dem Lagarde-Campus selbst nur auf entsprechend gekennzeichneten Flächen gestattet ist.
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft
Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner
Öffnungs- und Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.
Elektronischer Rechtsverkehr
Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg nimmt am elektronischen Rechtsverkehr teil.
Seit dem 01.01.2022 sind die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation nochmals erweitert worden.
Sie können mit uns daher elektronisch kommunizieren
1. über dieses Formular des Bayernportals, wenn Sie über eine BayernID mit Ausweislegitimation verfügen
2. über ein besonderes elektronisches Bürgerpostfach
Die Registrierung eines solchen Bürgerpostfachs sowie Empfang und Versand von Nachrichten werden über spezielle Computerprogramme möglich sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf https://egvp.justiz.de/buerger_organisationen/
Detaillierte Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV.