Menü

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 2 vom 13.12.16

ZCB - Fakeshop-Betreiber festgenommen

Nach umfangreichen Ermittlungen im In- und Ausland ist es Beamten der Kriminalpolizeiinspektion Ansbach und den Staatsanwälten der Zentralstelle Cybercrime Bayern gelungen, einen 34-jährigen Deutschen in Spanien festnehmen und in die Bundesrepublik Deutschland ausliefern zu lassen. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, in weit über 1.000 Fällen über sogenannte Fake-Shops im Internet hochwertige Elektroartikel angeboten, von den Geschädigten den Kaufpreis per Vorkasse vereinnahmt zu haben und die Lieferung der bestellten Waren – wie von vorneherein geplant – schuldig geblieben zu sein. Der entstandene Schaden beläuft sich nach derzeitigem Ermittlungsstand auf rund 350.000 €.

Die betrügerischen Shop-Angebote waren an Professionalität kaum zu überbieten. Die Shops wechselten regelmäßig die Domains, unter denen sie im Internet erreichbar waren. Bilder und Artikelbeschreibungen soll sich der Beschuldigte von den Seiten seriöser Online-Händler kopiert haben. Auch eine Telefonnummer für Kundenrückfragen wurde angeboten – diese führte in einem Fall zu einem extra angemieteten Online-Sekretariat. Die ahnungslosen Mitarbeiter des Online-Sekretariats leiteten die Anfragen dann per E-Mail oder Telefon an den Beschuldigten weiter. Die Web-Shops waren aggressiv über alle gängigen Internet- bzw. Preissuchmaschinenanbieter für den deutschsprachigen Raum, gelegentlich auch über ganzseitige Zeitungsannoncen, beworben worden. In einzelnen Fällen wurde auch – unter Einschaltung von Strohmännern – für reale Handelsregistereintragungen gesorgt.

Nach monatelangen akribisch durchgeführten Ermittlungen und im Zuge umfangreicher Überwachungsmaßnahmen ist es den Cyber-Ermittlern von Staatsanwaltschaft und Polizei gelungen, den Beschuldigten als mutmaßlichen Betreiber der betrügerischen Online-Shops zu ermitteln. Das Internet mit seinen vielfältigen Verschleierungsmöglichkeiten hat hier dem Beschuldigten im Ergebnis wieder einmal keinen Schutz geboten, er konnte vielmehr trotz seiner Bemühungen um Anonymität identifiziert werden. Einmal mehr hat sich auch die Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern in der Strafverfolgung bewährt: Nachdem bereits im Herbst in dieser Sache aufgrund eines Rechtshilfeersuchens der Zentralstelle Cybercrime Bayern mehrere Objekte in Spanien unter Beteiligung der bayerischen Polizeibeamten erfolgreich durchsucht werden konnten, konnte letztendlich ein erfolgreiches Auslieferungsverfahren auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls betrieben werden. Der Beschuldigte, der aufgrund eines Auslieferungsersuchens der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg nach Deutschland ausgeliefert wurde, wartet nun in einer Justizvollzugsanstalt auf seinen Prozess. Im Falle eines Schuldspruchs hat der wegen Betrugs in zahlreichen Fällen vorbestrafte Beschuldigte eine erhebliche Freiheitsstrafe zu erwarten. Die Ermittler gehen momentan von mehr als 20 Fake-Shops aus, für welche er verantwortlich ist. Ihm liegt gewerbsmäßiger Betrug in 748 Fällen zur Last, der nach § 263 Absatz 3 Strafgesetzbuch im Einzelfall mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren geahndet wird.

Besonders erfreulich ist, dass es in vielen Fällen auch gelungen ist, den Geschädigten den endgültigen Verlust der bezahlten Gelder zu ersparen: Durch eine engmaschige Überwachung der mutmaßlich vom Beschuldigten eingerichteten Web-Shops und der für die Vereinnahmung der Vorkasse verwendeten Bankkonten konnten diese in vielen Fällen auf Bemühen der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und der Kriminalpolizeiinspektion Ansbach von den Kreditinstituten rechtzeitig gesperrt werden, bevor der Beschuldigte oder von ihm eingesetzte Finanzagenten über die Gelder verfügen konnten.

Die Zusammenarbeit zwischen auf die Verfolgung von Internetkriminalität spezialisierten Polizeibeamten der Kriminalpolizeiinspektion Ansbach und den Staatsanwälten der Zentral-stelle Cybercrime Bayern hat sich in diesem Fall abermals bewährt. Mit der Schaffung der Zentralstelle in Bamberg hat die bayerische Justiz einen wesentlichen Baustein für eine effektive Verfolgung von Straftaten im Netz gesetzt.