Menü

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 11 vom 27.06.2019

Die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichtete Zentralstelle Cybercrime Bayern hat gegen einen 30-jährigen Münchner Anklage zum Amtsgericht München wegen Computerbetrugs erhoben.

Bereits im Sommer 2018 stellte ein Mitarbeiter einer süddeutschen Firma, zu deren Geschäftsfeldern unter anderem der Betrieb von Servern und Software für den Handel mit Kryptowährungen zählt, eine unrechtmäßige Transaktion von 29,6 Bitcoins im damaligen Wert von rund 180.000 EUR auf einem der Server fest.

Durch den Täter wurden nach der Überweisung auf eine eigene Wallet („Konto“ für Bitcoins) zahlreiche weitere Buchungen in mehreren Teilbeträgen auf weitere Wallets getätigt. Um die Nachverfolgung weiter zu erschweren und um außerhalb der öffentlich einsehbaren Block-chain zu bleiben, wurden diese teilweise mit weiteren Nutzern direkt getauscht (Austausch der Private Keys, sog. off-ledger-transactions). Zusätzlich wurden ein sogenannter Bitcoin-Mixer und weitere technische Verschleierungsmöglichkeiten genutzt. Der bis zu diesem Zeitpunkt unbekannte Täter verschleierte zudem dabei jeweils seine IP-Adressen.

Durch umfangreiche technische Ermittlungen der bei der Generalstaatsanwaltschaft Bam-berg errichteten Zentralstelle Cybercrime Bayern und der Spezialisten des Kriminalfachdezernats 12 für Cybercrime des Polizeipräsidiums München konnte mit Unterstützung des Bayerischen Landeskriminalamts ein 30-jähriger Münchner als tatverdächtig identifiziert werden. Dieser war vor der Tat als Systemadministrator bei der geschädigten Firma beschäftigt und hatte wenige Tage nach der Transaktion an einer speziellen Börse für Kryp-towährungen mutmaßlich mit den abhandengekommenen Bitcoins gehandelt.

Der ehemalige Mitarbeiter der Firma wurde aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Bamberg wegen des dringenden Tatverdachts des Computerbetrugs am 21.12.2018 in Untersuchungshaft genommen. Er räumte im weiteren Verlauf der Ermittlungen die ihm zur Last gelegte Tat ein und half mit, einen Teil der „entwendeten“ Bitcoins wieder sicherzustel-len, so dass der Haftbefehl Mitte Januar 2019 gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde.

Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hat wegen dieser Tat jetzt gegen den Systemadministrator Anklage zum Schöffengericht des Amtsgerichts München erhoben. Sie legt ihm einen besonders schweren Fall des Computerbetrugs zur Last. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.

Über die Zulassung der Anklage hat nun das Amtsgericht München zu entscheiden.

Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zu-sammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der Polizei oder des Bundeskriminal-amts und mit internationalen Partnern z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn bei Verfahren der Allgemeinkriminalität ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig. Die bearbeiteten Fälle sind vielfältig: Sie reichen von Hackerangriffen über Fälle des Vorkasse-Betrugs im Internet, z. B. durch professionelle sog. Fake-Shops, und Fälle von Ransomware bis hin zum Handel mit Waffen, Drogen und Kinderpornographie im Darknet. Seit dem 1. August 2018 ist die Zentralstelle Cybercrime Bayern zudem für herausgehobene Fälle der Wirtschaftscyberkriminalität zuständig. Derzeit sind 14 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern tätig.