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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 12 vom 04.07.2019

Die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichtete Zentralstelle Cybercrime Bayern hat gegen einen Mann aus Baden-Württemberg und zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen unter anderem wegen 35.569 Fällen des gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrugs bzw. der Beihilfe hierzu Anklage zum Landgericht München I erhoben.

Nach mehrjährigen Ermittlungen der Zentralstelle Cybercrime Bayern gemeinsam mit dem CyberCrimeCompetenceCenter des Landeskriminalamts Sachsen hat die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg bereits Ende Mai die mutmaßlichen Betreiber der illegalen Booksharing-Plattform LuL.to zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I angeklagt. Den beiden aus Nordrhein-Westfalen stammenden Hauptangeschuldigten liegen unter anderem 35.569 Fälle des gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrugs und 144.871 Fälle der gewebsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke zur Last. Der dritte Angeschuldigte soll Ihnen dabei insbesondere durch die Verschleierung von Zahlungs-strömen geholfen haben.

Bei „LuL.to"handelte es sich um ein großes Online-Portal, über das ohne Einwilligung der Autoren bzw. Lizenzberechtigten Bücher (E-Books), Hörbücher, sowie Zeitungen und Zeitschriften (E-Paper) als MP3- oder PDF-Datei gegen Zahlung von Kleinstbeträgen zum Download angeboten wurden. Das Portal wurde von den Ermittlern bereits im Juni 2017 vom Netz genommen.

Das Angebot auf der Internetseite www.LuL.to umfasste mehr als 200.000 Titel, darunter alleine ca. 170.000 deutschsprachige E-Books und 28.000 Hörbücher. Knapp 50.000 Kunden nahmen die illegalen Dienste des Portals von 2013 bis 2017 in Anspruch und erwarben dabei mehr als 6 Millionen Titel. Das gesamte illegale Angebot urheberrechtlich geschützter Werke auf LuL.to belief sich auf mindestens 11 Terabyte.

Die Angeschuldigten, die bislang strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten sind, haben sich im Ermittlungsverfahren weitgehend geständig eingelassen. Zunächst erwirkte Haftbefehle wurden deshalb in allen Fällen zwischenzeitlich gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Gegen sonstige Gehilfen, die bei der Beschaffung der urheberrechtlich geschützten Werke mitgewirkt haben sollen, laufen derzeit weitere Ermittlungsverfahren. Ob auch die Kunden von LuL.to noch mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen haben, ist ebenfalls Gegenstand weiterer Ermittlungen.

Bei den beiden mutmaßlichen Haupttätern wurden im Laufe der Ermittlungen große Bestände von Kryptowährungen festgestellt, die mutmaßlich im Zusammenhang mit dem gewinn-bringenden Betrieb von LuL.to und anderen kriminellen Aktivitäten stehen. Diese Kryptowährungen wurden in der ersten Jahreshälfte 2018 im Auftrag der Zentralstelle Cybercrime Bayern notveräußert. Der dabei erzielte Veräußerungserlös lag insgesamt bei knapp über 12 Millionen EUR. Inwieweit der Verkaufserlös zur Befriedigung der Ansprüche von Geschädigten heranzuziehen ist, der Staatskasse zu Gute kommt oder an die Angeschuldigten auszukehren ist, wird erst nach Abschluss der Hauptverhandlung in einem Urteil festgelegt werden. Die Notveräußerung diente allein dem Werterhalt der sichergestellten Vermögenswerte.

Über die Zulassung der Anklage wird jetzt eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I zu entscheiden haben.

Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentral-stelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der Polizei oder des Bundeskriminalamts und mit internationalen Partnern z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn bei Verfahren der Allgemeinkriminalität ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig. Die bearbeiteten Fälle sind vielfältig: Sie reichen von Hackerangriffen über Fälle des Vorkasse-Betrugs im Internet, z. B. durch professionelle sog. Fake-Shops, und Fälle von Ransomware bis hin zum Handel mit Waffen, Drogen und Kinderpornographie im Darknet. Seit dem 1. August 2018 ist die Zentralstelle Cybercrime Bayern zudem für herausgehobene Fälle der Wirtschaftscyberkriminalität zuständig. Derzeit sind 14 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern tätig.