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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 23 vom 08.10.2019

Ermittlungsverfahren gegen Ehemann eines Würzburger Logopäden wegen erwiesener Unschuld eingestellt


Das Ermittlungsverfahren gegen den Ehemann des seit dem 21.03.2019 in Untersuchungshaft befindlichen Würzburger Logopäden wegen des Verdachts des mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von  Kindern wurde von der Zentralstelle Cybercrime Bayern wegen erwiesener Unschuld eingestellt.

Bamberg/Würzburg. Die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichtete Zentralstelle Cybercrime Bayern führt seit dem 15.03.2019 Ermittlungen gegen einen Würzburger Logopäden und dessen Ehemann wegen des Verdachts des mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Dem Logopäden liegt zur Last, insgesamt sieben männliche Kinder unter sechs Jahren zwischen 2012 und März 2019 in seinen Praxisräumlichkeiten in Würzburg und in zwei Würzburger Kindertagesstätten missbraucht zu haben.

Da zunächst unklar war, welcher der beiden Männer Computer und Internetanschluss zur Verbreitung der von den Missbrauchstaten gefertigten Bildaufnahmen genutzt hatte, richtete sich ein Anfangsverdacht zunächst sowohl gegen den Logopäden als auch gegen seinen Ehemann. Da bereits nach den ersten Ermittlungen erkennbar wurde, dass gegen den Ehemann jedenfalls kein dringender Tatverdacht besteht, wurde dieser im Gegensatz zu dem Logopäden, der sich seitdem in Untersuchungshaft befindet, schon am 21.03.2019 wieder auf freien Fuß gesetzt (Pressemitteilung 6/2019).

Die umfangreichen polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen haben nun ergeben, dass eine Beteiligung oder auch nur Kenntnis des Ehemanns von den Taten des Logopäden ausgeschlossen werden kann. Das gegen ihn geführte Ermittlungsverfahren wurde deshalb mit Verfügung vom 08.10.2019 gemäß § 170 Abs. 2 StPO wegen erwiesener Unschuld eingestellt.

Das Ermittlungsverfahren gegen den Logopäden dauert unverändert an.



Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der Polizei oder des Bundeskriminalamts und mit internationalen Partnern z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn bei Verfahren der Allgemeinkriminalität ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig. Die bearbeiteten Fälle sind vielfältig: Sie reichen von Hackerangriffen über Fälle des Vorkasse-Betrugs im Internet, z. B. durch professionelle sog. Fake-Shops, und Fälle von Ransomware bis hin zum Handel mit Waffen, Drogen und Kinderpornographie im Darknet. Seit dem 1. August 2018 ist die Zentralstelle Cybercrime Bayern zudem für herausgehobene Fälle der Wirtschaftscyberkriminalität zuständig. Derzeit sind 14 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern tätig.