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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 25 vom 18.11.2019

Durchsuchungen bei bayerischen Nutzern der Darknet-Plattform „Tor Chat Directory“


Unter Sachleitung der bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichteten Zentralstelle Cybercrime Bayern erfolgten bereits am 13.11.2019 Durchsuchungen bei insgesamt acht bayerischen Nutzern der Darknet-Plattform „Tor Chat Directory“ wegen des Verdachts der Besitzverschaffung und des Besitzes kinderpornografischer Schriften.


Bei „Tor Chat Directory“ handelt es sich um eine Plattform im Darknet, die durch die Nutzer regelmäßig dazu verwendet wird, den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zu orga-nisieren und entsprechende Kontakte zu knüpfen. Zudem dient das Board zur Kontaktauf-nahme hinsichtlich des beabsichtigten Austauschs von kinderpornografischen Schriften. Die Nutzer hinterlassen auf der Seite ihre Erreichbarkeit in Form einer ID für das Chatprogramm Tox, mit dem eine anonyme Kontaktaufnahme über das Darknet erreicht werden soll. Zudem kann der Nutzer in einem Freitext seine Wünsche und Interessen angeben und hinzufügen, welches Alter der Jungen oder Mädchen er präferiert.


Durch einen Staatsanwalt der Zentralstelle Cybercrime Bayern und durch Beamte des Poli-zeipräsidiums München, der Kriminalpolizeiinspektionen Augsburg, Erding und Erlangen sowie der Kriminalpolizeistation Mühldorf am Inn wurden am 13.11.2019 bei insgesamt acht bayerischen Beschuldigten richterliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse in Baldham (Landkreis Ebersberg), Erlangen, Höchstadt an der Aisch, München, Untermeitingen (Landkreis Augsburg), Stadtbergen (Landkreis Augsburg) und Mühldorf am Inn vollzogen. Bei allen Beschuldigten besteht zum derzeitigen Ermittlungsstand der Verdacht, dass sie sich über „Tor Chat Directory“ kinderpornografisches Material verschafft haben. In allen Fällen wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt, das aktuell ausgewertet wird. Die Beschuldigten sind zwischen 36 und 55 Jahre alt.


Die Maßnahmen der Zentralstelle Cybercrime Bayern stehen im Zusammenhang mit einer bundesweiten Aktion unter Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen den Betreiber von „Tor Chat Directory“ und weitere Nutzer der Plattform vom gleichen Tag.


Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zu-sammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der Polizei oder des Bundeskriminalamts und mit internationalen Partnern z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn bei Verfahren der Allgemeinkriminalität ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig. Die bearbeiteten Fälle sind vielfältig: Sie reichen von Hackerangriffen über Fälle des Vorkasse-Betrugs im Internet, z. B. durch professionelle sog. Fake-Shops, und Fälle von Ransomware bis hin zum Handel mit  Waffen, Drogen und Kinderpornographie im Darknet. Seit dem 1. August 2018 ist die Zentralstelle Cybercrime Bayern zudem für herausgehobene Fälle der Wirtschaftscyberkriminalität zuständig. Derzeit sind 14 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern tätig.