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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 27 vom 09.12.2019

Falschgeld via Facebook – Tatverdächtiger in Untersuchungshaft

Gemeinsame Pressemitteilung der Zentralstelle Cybercrime Bayern und des Bayerischen Landeskriminalamts

Falschgeld via Facebook – Tatverdächtiger in Untersuchungshaft

Erfolg für die Falschgeldermittler: ZCB und BLKA ist es gelungen, einen Tatverdächtigen zu ermitteln, der über Facebook mit Falschgeld Handel getrieben haben soll. Gegen den 23-jährigen erging Haftbefehl.
 
Bamberg/München/Herrsching. Im November dieses Jahres stellten Beamte des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen fest, dass in einer geschlossenen Facebookgruppe Falschgeld zum Kauf angeboten wurde. Nachdem in diesem Zusammenhang Bezüge nach Bayern festgestellt worden waren, übernahm die im Bayerischen Landeskriminalamt zuständige Falschgeldzentralstelle unter Sachleitung der bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichteten Zentralstelle Cybercrime Bayern die weiteren Ermittlungen. 

Im Zuge der folgenden umfangreichen Ermittlungen konnte schließlich ein 23-jähriger deutscher Staatsangehöriger als Tatverdächtiger ermittelt werden. Bei seiner Festnahme durch Spezialkräfte des BLKA am 28.11.2019 führte der Mann insgesamt 29 gefälschte 20- bzw. 50 EUR-Geldscheine bei sich. Im Zuge der anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung in Herrsching am Ammersee, bei der auch ein Bargeldspürhund des Polizeipräsidiums München zum Einsatz kam, wurden zudem zwei weitere 50-Euro-Falsifikate und geringe Mengen an Betäubungsmitteln sichergestellt. 

Bereits bei einer ersten Auswertung der sichergestellten Datenträger konnten Hinweise darauf gefunden werden, dass der Tatverdächtige kriminelle Marktplätze des Darknets und eine Facebookgruppe nutzte, um dort Falschgeld zu kaufen und zum Verkauf anzubieten. 

Auf Antrag der Zentralstelle Cybercrime Bayern erging gegen den Mann daraufhin am 29.11.2019 Haftbefehl. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. 

Dieser Ermittlungserfolg belegt, dass die Strafverfolgungsbehörden auch in den Marktplätzen des Darknets und geschlossenen Nutzergruppen effektive Ermittlungsmöglichkeiten haben. Geldfälschung oder der Kauf und Inverkehrbringen von Falschgeld sind keine Kavaliersdelikte, sondern Verbrechenstatbestände, für die der Gesetzgeber Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr vorsieht.