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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 6 vom 22.03.2019

Gemeinsame Pressemitteilung der Zentralstelle Cybercrime Bayern und des Polizeipräsidiums Unterfranken

Verdacht der Herstellung und der Verbreitung von Kinderpornographie – Tatverdächtiger in Untersuchungshaft

Die dringend tatverdächtige Person befindet sich inzwischen aufgrund eines am Donnerstagnachmittag durch das Amtsgericht Bamberg erlassenen Haftbefehls in Untersuchungs-haft. Die zweite, zunächst ebenfalls tatverdächtige Person wurde mangels dringenden Tatverdachts wieder auf freien Fuß gesetzt. In Hinblick auf die anstehenden umfangreichen Ermittlungen unter der Sachleitung der Zentralstelle Cybercrime Bayern wurde durch die Kriminalpolizei Würzburg die Sonderkommission „01-2019" gegründet.

Wie bereits berichtet (gestrige Pressemitteilung 5/2019) wurde der Tat-verdächtige, bei dem ein enger Bezug zu einer Kindertagesstätte im Würzburger Stadtteil Heuchelhof festgestellt worden war, noch am Donnerstag wieder auf freien Fuß gesetzt. Der Tatverdacht gegen ihn hatte sich im Zuge einer ersten Auswertung der im Rahmen der groß angelegten Durchsuchungsaktion gewonnenen Erkenntnisse nicht erhärtet. Der weitere Beschuldigte wurde auf Anordnung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg am Donnerstagnachmittag dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt. Gegen den Mann erging antragsgemäß ein Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, sowie der Herstellung und der Verbreitung kinderpornographischer Schriften. Der Beschuldigte machte keine Angaben zur Sache. Nach der Eröffnung des Haftbefehls wurde der Tatverdächtige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die noch anstehenden aufwändigen Ermittlungen, die insbesondere auch zur Identifizierung der abgebildeten Kinder, sowie zur Ermittlung der Tatorte und Tatzeiten notwendig sein werden, werden mit Hochdruck durch die eigens hierfür seitens der Kriminalpolizei Würzburg eingerichteten SOKO „01-2019" in enger Abstimmung mit der Zentralstelle Cybercrime Bayern geführt werden.

In diesem Zusammenhang wird auch weiterhin auf die Hotline hingewiesen, welche die Kripo Würzburg für Hinweise aus der Bevölkerung eingerichtet hat. Die Hotline ist auch am Wochenende unter 0800/7733744 von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr zu erreichen.

Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der bayerischen Polizei oder des Bundeskriminalamts und mit internationalen Partnern z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn bei Verfahren der Allgemeinkriminalität ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig. Die bearbeiteten Fälle sind vielfältig: Sie reichen von Hackerangriffen über Fälle des Vorkasse-Betrugs im Internet, z. B. durch professionelle sog. Fake-Shops, und Fälle von Ransomware bis hin zum Handel mit Waffen, Drogen und Kinderpornographie im Darknet. Seit dem 1. August 2018 ist die Zentralstelle Cybercrime Bayern zudem für herausgehobene Fälle der Wirtschaftscyberkriminalität zuständig. Derzeit sind 14 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und drei IT-Forensiker bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern tätig.