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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 7 vom 10.04.2019

Gemeinsame Pressemitteilung der Zentralstelle Cybercrime Bayern und des Polizeipräsidiums Unterfranken

Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen der Sonderkommission „01-2019“ unter der Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg - Zentralstelle Cybercrime Bayern - ist es zwischenzeitlich gelungen, erste Opfer zu identifizieren.

Wie bereits berichtet (zuletzt mit PM Nr. 6/2019 vom 22.03.2019) hatte sich im Rahmen eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens zur Verbreitung von kinderpornographischem Material im sogenannten „Darknet“ ein Tatverdacht gegen zwei Männer aus Würzburg ergeben. Ein Beschuldigter befindet sich seit dem 21.03.2019 wegen des dringenden Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, sowie der Herstellung und der Verbreitung kinderpornographischer Schriften in Untersuchungshaft. Die zweite tatverdächtige Person wurde bereits am 21.03.2019 mangels dringenden Tatverdachts wieder auf freien Fuß gesetzt. Auch die weiteren Ermittlungen haben den Tatverdacht gegen diese Person bislang nicht weiter erhärtet.

Im Rahmen einer groß angelegten Durchsuchungsaktion konnten Einsatzkräfte am 20.03.2019 unter anderem eine dreistellige Zahl an Datenträgern sicherstellen. Insgesamt wurde Datenmaterial mit einem Umfang von mehreren Terabyte gesichert, das derzeit akribisch ausgewertet wird. Im Rahmen dieser fortlaufenden Auswertungen stießen die Ermittler auf eine Vielzahl kinderpornographischer Bilder und Videos. Die aufwändigen Ermittlungen, die sowohl zur Identifizierung der abgebildeten Kinder, als auch zur Ermittlung der Tatorte und Tatzeiten notwendig sind, werden mit Hochdruck durch die eigens hierfür bei der Kripo Würzburg eingerichteten SOKO „01-2019“ unter Sachleitung der Zentralstelle Cybercrime Bayern bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg geführt.

Im Zuge dieser Ermittlungen konnten nunmehr einige der abgebildeten Jungen zweifelsfrei identifiziert werden. Bei diesen Missbrauchsopfern handelt es sich um Kinder einer Kindertagesstätte im Würzburger Stadtteil Heuchelhof, die der inhaftierte Beschuldigte dort als Logopäde behandelt hat. Die entsprechenden Aufnahmen sind auch in den Räumen der Einrichtung entstanden. Nach derzeitigem Ermittlungsstand sind keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass die Missbrauchshandlungen vom Personal der Kindertagesstätte bemerkt wurden. Die Eltern der betroffenen Kinder wurden inzwischen unter Einbindung von psychologischem Fachpersonal und eines Kriseninterventionsteams informiert und abei auch in Hinblick auf weitere Betreuungsmöglichkeiten beraten. Auch der Träger der Kita sowie das Jugendamt der Stadt Würzburg sind über den aktuellen Ermittlungsstand informiert.

Derzeit wird nach wie vor an der Identifizierung weiterer Tatopfer und Tatorte gearbeitet. Der inhaftiere Beschuldigte hat eine erste kurze Stellungnahme abgegeben.

Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und die Kriminalpolizei bitten nach wie vor um Hinweise aus der Bevölkerung. Die Hotline der Kriminalpolizei Würzburg ist unter 0800/7733744 von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr zu erreichen.

Unter Berücksichtigung des laufenden Ermittlungsverfahrens und zum Schutz der minderjährigen Opfer und ihrer Familien bitten wir um Verständnis, dass zum aktuellen Zeitpunkt über den Inhalt der Presseerklärung hinaus keine weiteren Auskünfte erteilt werden können.

Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der bayerischen Polizei oder des Bundeskriminalamts und mit internationalen Partnern z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn bei Verfahren der Allgemeinkriminalität ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig. Die bearbeiteten Fälle sind vielfältig: Sie reichen von Hackerangriffen über Fälle des Vorkasse-Betrugs im Internet, z. B. durch professionelle sog. Fake-Shops, und Fälle von Ransomware bis hin zum Handel mit Waffen, Drogen und Kinderpornographie im Darknet. Seit dem 1. August 2018 ist die Zentralstelle Cybercrime Bayern zudem für herausgehobene Fälle der Wirtschaftscyberkriminalität zuständig. Derzeit sind 14 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und drei IT-Forensiker bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern tätig.