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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung Nr. 16 vom 30.09.2020

Cyberkriminellen gemeinsam auf der Spur – FAU und Zentralstelle Cybercrime Bayern schließen Kooperation

Gute Kontakte und kollegialen Austausch gibt es schon seit Längerem, jetzt wird die Zusammenarbeit weiter vertieft: Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) und die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichtete Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) haben eine Kooperationsvereinbarung unterschrieben. Ziel ist es, die Forschung, Lehre und Strafverfolgung im Bereich Cybercrime gemeinsam stärker voranzutreiben.

Bamberg/Erlangen. FAU-Wissenschaftlerinnen und -Wissenschaftler aus den Rechtswissenschaften und der Informatik forschen bereits seit mehreren Jahren zu modernen Ermittlungsmöglichkeiten im Internet, dem Darknet, Kryptowährungssystemen sowie zur Auswirkung von künstlicher Intelligenz auf Straf- und Strafprozessrecht, etwa im Rahmen des DFG-Graduiertenkollegs „Cyberkriminalität und Forensische Informatik“.

Die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg eingerichtete Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) wurde vor fast sechs Jahren gegründet, um bayernweit herausgehobene Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität zu bearbeiten. Darüber hinaus befasst sich die ZCB mit verfahrensunabhängigen Fragestellungen der Cyberkriminalität. Zuletzt wurde an der ZCB das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI) etabliert, um den Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch im Internet zu verstärken. Durch die neue Kooperation wollen die beiden Stellen die theoretische und praktische Seite der digitalen Strafverfolgung enger miteinander vernetzen.

Transfer in die Praxis – und umgekehrt

Im Fokus der Kooperation stehen aktuelle technische Fragestellungen und Entwicklungen im Bereich Cyberkriminalität sowie deren Auswirkungen auf Fragen des Straf- und Strafprozessrechts. Für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der FAU werden sich durch die Einsicht in die praktischen Erfahrungen der ZCB neue praxisrelevante Bereiche für ihre Forschungsarbeiten ergeben. „Als Rechtswissenschaftler können wir hier besonders profitieren, weil wir einen tiefen Einblick in die tatsächlich bestehenden und neu auftretenden Problemlagen in der täglichen Arbeit der Strafverfolgung bekommen“, sagt Professor Dr. Christoph Safferling, LL.M. (LSE), Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht an der FAU. Die ZCB ihrerseits möchte das wissenschaftliche Know-how der FAU-Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, insbesondere an den Schnittstellen von Rechtswissenschaft und Informatik, für eine effektivere Strafverfolgung nutzen.

„Wir wollen den Cyberkriminellen technisch nicht nur auf Augenhöhe begegnen, sondern ihnen im Idealfall immer mindestens einen Schritt voraus sein. Die Partnerschaft mit der FAU gibt uns die einmalige Gelegenheit, unmittelbaren Zugang zu aktuellen Erkenntnissen aus Wissenschaft und Forschung zu bekommen und diese unmittelbar in der Praxis der Strafverfolgung zu nutzen“, erläutert der Bamberger Generalstaatsanwalt Thomas Janovsky die Bedeutung der Partnerschaft für die Arbeit der ZCB.

Auch in Studium und Ausbildung vertiefen die beiden Institutionen in Zukunft ihre Zusammenarbeit. Während Staatsanwälte und Staatsanwältinnen der ZCB Gastvorlesungen an der FAU halten werden, wird sich die FAU in der Fortbildung der bayerischen Justiz im Bereich Cybercrime, IT-Forensik und Informatik engagieren. Bereits jetzt sind die meisten der bei der ZCB beschäftigten IT-Forensikerinnen und -Forensiker zumindest teilweise an der FAU ausgebildet worden. Für die interessierte Öffentlichkeit werden FAU und ZCB kostenfreie Vorträge anbieten.