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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 02/2020 vom 31.01.2020

Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und des Bayerischen Landeskriminalamts
 
Haftbefehl gegen 19-Jährigen aus dem Landkreis Schwandorf wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornografischer Schriften
 
Nach einer Durchsuchung in den frühen Morgenstunden des 29.01.2020 im Landkreis Schwandorf erging auf Antrag der bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichteten Zentralstelle Cybercrime Bayern am 30.01.2020 Untersuchungshaftbefehl gegen einen 19-Jährigen aus dem Landkreis Schwandorf, der über das Darknet in erheblichem Umfang kinderpornografische Videos verbreitet haben soll.

Bamberg/München. Nach umfangreichen Ermittlungen des Bayerischen Landeskriminal-amts und der Zentralstelle Cybercrime Bayern geriet der Beschuldigte in den Verdacht, kinderpornografische Videoaufnahmen auf einer Plattform im sogenannten „Darknet“, einem nur mit spezieller Software zugänglichen Teil des Internets, gepostet zu haben.

In den frühen Morgenstunden des 29.01.2020 wurde von Beamten der Zentralstelle Cybercrime Bayern, des Bayerischen Landeskriminalamts und anderer Dienststellen das Wohnanwesen des Beschuldigten durchsucht. Dabei kamen zur Vermeidung eines Beweismittelverlusts auch Spezialkräfte zum Einsatz. Es wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt, das nun ausgewertet wird.

Der Beschuldigte wurde am 30.01.2020 dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Bamberg vorgeführt, der antragsgemäß gegen den Beschuldigten Untersuchungshaft anordnete. 

Weitere Angaben zum Stand des Ermittlungsverfahrens, insbesondere zu Anzahl und Herkunft der verbreiteten Videodateien, zur Einlassung des Beschuldigten, zu der Darknet-Plattform und zum Tatzeitraum können aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit nicht gemacht werden.