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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung Nr. 21 vom 27.11.2020

Zentralstelle Cybercrime Bayern lässt mutmaßlichen Computerbetrüger bereits zum zweiten Mal aus Bulgarien ausliefern

Bamberg/Regensburg. Ein 41-jähriger Bulgare, der sich bereits in der Vergangenheit wegen Computerbetrugs in Bayern vor Gericht verantworten musste, wurde am 25.11.2020 nach umfangreichen Ermittlungen der bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichteten Zentralstelle Cybercrime Bayern und der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg abermals wegen Computerbetrugs von Bulgarien nach Deutschland ausgeliefert.

Im aktuellen Verfahren ist der Beschuldigte dringend verdächtig, sich 2017 entweder selbst oder über einen noch unbekannten weiteren Täter unberechtigt die Zugangsdaten zum Online-Banking einer damals 57-Jährigen aus Sachsen-Anhalt verschafft zu haben. Insgesamt wurden vom Konto der Geschädigten in fünf Überweisungen knapp 50.000 EUR auf Konten von sog. Finanzagenten transferiert. Diese haben das Geld dann an Geldautomaten abgehoben und sollten es – abzüglich einer Provision – an den Beschuldigten weitergeben. Im Rahmen der Ermittlungen führte die Spur des Geldes unter anderem zu zwei Konten bei Bankfilialen in Regensburg. Als eine 23-jährige Finanzagentin dort von einem der Empfängerkonten einen vierstelligen Eurobetrag in einer Filiale abheben wollte, erfolgte die Festnahme der Frau. Genauso gelang es den Ermittlern, den Kontoinhaber eines zweiten Empfängerkontos, einen 50-jährigen Regensburger, zu ermitteln und festzunehmen. Gegen diese Personen wurde gesondert wegen Geldwäsche ermittelt.

Durch die akribischen Ermittlungen gelang es den Ermittlern der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg und den Staatsanwälten der Zentralstelle Cybercrime Bayern, den jetzt aus Bulgarien Ausgelieferten als mutmaßlichen Drahtzieher zu identifizieren. Gegen den Mann, dessen Aufenthalt zunächst unbekannt war, erging bereits im Mai 2020 Untersuchungshaftbefehl. Gleichzeitig wurde eine internationale Fahndung mit Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls in die Wege geleitet. Ende Oktober wurde der Beschuldigte von den bulgarischen B-hörden festgenommen. Am 25.11.2020 wurde der Mann am Flughafen Sofia an Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg überstellt. Die Beamten brachten den Beschuldigten nach Deutschland, wo er am 26.11.2020 dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Bamberg vorgeführt wurde. Dieser hat die Untersuchungshaft angeordnet.

Bemerkenswert ist, dass der Beschuldigte bereits Anfang 2016 wegen gleichgelagerter Vorwürfe auf Betreiben der Zentralstelle Cybercrime Bamberg von Bulgarien nach Deutschland ausgeliefert und vor Gericht gestellt wurde. Wegen dieser Taten wurde er seinerzeit vom Amtsgericht Nürnberg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Diese Bewährungschance hat er nach derzeitigem Stand der Ermittlungen zur Begehung der jetzt verfahrensgegenständlichen Taten genutzt.

Nun wird sich der Beschuldigte abermals in Bayern vor Gericht wegen fünf Fällen des gewerbsmäßigen Betrugs verantworten müssen. Das Gesetz sieht hierfür Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor.