Menü

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 13/2023 vom 25.10.2023

Betrug mit virtuellen Debitkarten – Anklageerhebung gegen zwei Männer und zwei Frauen aus Berlin und Brandenburg

(Fortführung von PM 17/2022)


Bamberg/Braunschweig/Berlin. Nach umfangreichen und technisch anspruchsvollen Ermittlungen der Zentralstelle Cybercrime Bayern und der Zentralen Kriminalinspektion Braunschweig hat die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg am 25.09.2023 Anklage gegen zwei Männer und zwei Frauen aus Berlin bzw. dem Landkreis Oder-Spree erhoben, denen eine Vielzahl von Betrugstaten mit rechtswidrig eingerichteten virtuellen Debitkarten vorgeworfen wird.


Den vier Angeschuldigten – einem 27-Jährigen, einer 24-Jährigen und einem 38-Jährigen aus Berlin sowie einer 21-Jährigen aus dem Landkreis Oder-Spree – wird vorgeworfen, von einer bislang unbekannten Phisher-Gruppierung im Darknet die Zugangsdaten zum Online-Banking von 93 Geschädigten aus dem gesamten Bundesgebiet erlangt zu haben. 

Einer der Angeschuldigten soll dann jeweils die Geschädigten angerufen und sich als Mitarbeiter des Bankinstituts ausgegeben haben. Dabei wurde von den Tätern jeweils auch eine falsche Rufnummer übermittelt, um den Eindruck zu verstärken, dass der Anruf tatsächlich von der eigenen Bank der Geschädigten herrührt. Den Geschädigten wurde jeweils vorgespiegelt, es sei ein Sicherheitsupdate für das Online-Banking nicht rechtzeitig eingespielt worden. Dies müsse jetzt nachgeholt werden. In Wahrheit sollen die Angeschuldigten im Laufe des Gesprächs über die Online-Banking-Zugänge die Freischaltung virtueller Debitkarten vorbereitet und letztlich mit TAN-Nummern, die sie den Geschädigten am Telefon entlockten, aktiviert haben. Diese virtuellen Debitkarten konnten dann auf Mobiltelefonen der Täter hinterlegt werden.

In der Folge sollen die Angeschuldigten mit den virtuellen Debitkarten zu Lasten der Konten der Geschädigten deutschlandweit Waren wie hochwertige Mobiltelefone und Gutscheinkarten eingekauft haben. Der mutmaßliche Gesamtschaden liegt bei über 445.000 EUR. 

Drei der Angeschuldigten befanden sich zunächst seit dem 12.12.2022 in Untersuchungshaft, ehe im weiteren Verlauf der Ermittlungen die Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt werden konnten. Ihnen werden nun – je nach Tatbeteiligung – zwischen vier und 80 Fälle des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs vorgeworfen. Das Gesetz sieht hierfür bei Erwachsenen für jeden Fall eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor. Drei Angeschuldigte haben die Ihnen vorgeworfenen Taten überwiegend eingeräumt.

Da eine der beiden Frauen im Tatzeitraum Heranwachsende war, erfolgte eine Anklageerhebung zu einer Jugendkammer des Landgerichts Bamberg. Die Jugendkammer wird nun über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden haben.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war der Fall eines Geschädigten aus dem Landkreis Bamberg, dem allein ein Schaden in Höhe von über 29.000 EUR entstanden sein soll.