Menü

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 15/2023 vom 29.11.2023

Anklageerhebung gegen zwei mutmaßliche Fake-Shop-Betreiber aus Nordrhein-Westfalen zum Landgericht Bamberg

(Fortführung von PM5/2023)

Bamberg/Schwabach/Kreis Herford. Nach umfangreichen und technisch anspruchsvollen Ermittlungen der Zentralstelle Cybercrime Bayern und der Kriminalpolizeiinspektion Schwabach hat die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg Anfang November Anklage gegen einen 23-Jährigen und einen 21-Jährigen aus dem Kreis Herford erhoben. Ihnen wird der Betrieb von insgesamt sieben sog. Fake-Shops im Internet vorgeworfen.

Seit Juli 2022 führten die Cybercrime-Spezialisten der Kriminalpolizei Schwabach und der Zentralstelle Cybercrime Bayern ein Ermittlungsverfahren gegen die zunächst unbekannten Betreiber betrügerischer Onlineshops (sog. „Fake-Shops“). Ausgangspunkt der Ermittlungen war die Strafanzeige eines Geschädigten aus Schwabach. Auf den Verkaufsplattformen im Internet wurden hochwertige Photovoltaik- und Solarmodule angeboten. Die betrogenen Kunden gingen in Vorkasse, ohne jemals die bestellten Produkte zu erhalten. 

Im Rahmen von zunächst verdeckt geführten Ermittlungen gelang es, zwei Tatverdächtige zu identifizieren. Es handelte sich um zwei Männer aus dem ostwestfälischen Kreis Herford im Alter von jetzt 23 bzw. 21 Jahren. Die beiden Beschuldigten wurden am 14.03.2023 im Rahmen einer großangelegten Durchsuchungsaktion festgenommen. Während der Haftbefehl gegen den 23-Jähigen Mitte Juni gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt werden konnte, befindet sich der 21-Jährige weiterhin in Untersuchungshaft.

In der Anklageschrift wirft die Zentralstelle Cybercrime Bayern den beiden Männern nun vor, gemeinsam im Zeitraum von Juni bis November 2022 sieben betrügerische Online-Verkaufsplattformen betrieben zu haben. Dabei sollen sie die Daten real existierender Firmen missbraucht haben, indem sie deren Internetauftritte imitierten. In Einzelnen soll es sich um folgende Plattformen gehandelt haben:

prestige-solar.de mit einem Gesamtschaden bei 60 Kunden in Höhe von knapp 144.000 EUR
solar-boorberg.de mit einem Gesamtschaden bei 15 Kunden in Höhe von rund 71.000 EUR 
delta-solartechnik.de mit einem Gesamtschaden bei 27 Kunden in Höhe von rund 73.000 EUR
huppermans-photovoltaik.de mit einem Gesamtschaden bei sechs Kunden in Höhe von fast 15.000 EUR
elektrox-solar.at mit einem Gesamtschaden bei neun Kunden in Höhe von knapp 13.000 EUR
NTG-solar.de mit einem Gesamtschaden bei zehn Kunden in Höhe von über 33.000 EUR
• luxmax-solar.de mit einem Gesamtschaden bei sieben Kunden in Höhe von rund 51.000 EUR

Insgesamt sollen die beiden Angeschuldigten von getäuschten Kunden über die sieben Fake-Shops einen Betrag in Höhe von rund 401.000 EUR erlangt haben. 

Wegen des mutmaßlichen Betriebs der Fake-Shops werden den beiden Angeschuldigten unter anderem 132 Fälle des gewerbsmäßigen Betrugs zur Last gelegt. Bei Erwachsenen sieht das Gesetz für jeden Fall eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Der jüngere der beiden Männer muss sich zudem wegen weiterer Taten verantworten: Ihm wird neben dem Betrieb der Fake-Shops unter anderem der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen, die auf bei ihm sichergestellten Mobiltelefonen gefunden wurden.

Da einer der beiden Männer im Tatzeitraum Heranwachsender war, erfolgte die Anklageerhebung zu einer Jugendkammer des Landgerichts Bamberg. Die Jugendkammer wird nun über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden haben.