Menü

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 9/2023 vom 03.07.2023

Mit ausgespähten Kontodaten und virtuellen Debitkarten zu hochwertigen Schmuckstücken: 31-Jähriger in München festgenommen

Nürnberg/Bamberg/München. Einem 31-jährigen Mann wird vorgeworfen, mit unberechtigt eingerichteten sog. virtuellen Debitkarten mehrere hochwertige Schmuckstücke erlangt zu haben. Er befindet sich nach schnellen und intensiven Ermittlungen der Cybercrime-Spezialisten der Nürnberger Kriminalpolizei in Untersuchungshaft.

Den Beamten des Fachkommissariats „Ermittlungen Cybercrime“ der Kriminalpolizei Nürnberg ist es bereits am 24.06.2023 gelungen, den 31-Jährigen in München festzunehmen. Er steht im Verdacht, bei Juwelieren in der Nürnberger Innenstadt hochwertige Uhren und andere Schmuckstücke erworben und zur Bezahlung sog. virtuelle Debitkarten verwendet zu haben. Diese soll er sich unter Ausnutzung von zuvor von ihm oder von bislang unbekannten Mittätern ausgespähten Zugangsdaten zum Online-Banking von Geschädigten auf seinem Smartphone eingerichtet haben. Dabei sollen die Geschädigten im Vorfeld auch dazu verleitet worden sein, eine Push-TAN zur Freischaltung der virtuellen Debitkarten bereitzustellen. 

Am 13.06.2023 suchte der zunächst noch unbekannte Mann unter falschem Namen einen Juwelier in Nürnberg auf und gab vor, eine hochwertige Armbanduhr sowie eine Kette im Wert von rund 12.000 Euro kaufen zu wollen. Für die kontaktlose Bezahlung verwendete der Unbekannte eine missbräuchlich eingerichtete virtuelle Debitkarte, die er in seinem Mobiltelefon hinterlegt hatte. Der Betrug wurde bekannt, als sich der wahre Kontoinhaber über die unberechtigte Abbuchung eines Juweliers wunderte und das Geschäft kontaktierte. Ein Mitarbeiter des Schmuckgeschäfts erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei. 

Im Zuge der sofort aufgenommenen Ermittlungen wurde bekannt, dass der Tatverdächtige bereits am 31.05.2023 bei einem anderen Nürnberger Juwelier eine Luxusuhr im Wert von 15.000 Euro erworben hatte. Auch für diese Tat verwendete er eine betrügerisch eingerichtete virtuelle Debitkarte und eine falsche Identität. 

Die eigens für diesen Ermittlungskomplex eingerichtete Arbeitsgruppe „Juwel“ beim Fachkommissariat „Ermittlungen Cybercime“ mit fünf Beamten, darunter auch drei IT-Kriminalisten erlangte durch akribische Auswertung der vorhandenen Spuren gemeinsam mit den Staatsanwälten der Zentralstelle Cybercrime Bayern schnell Kenntnis vom geplanten Kauf eines weiteren Schmuckstücks bei einem Juwelier in München.  

Tatsächlich betrat der Tatverdächtige dann auch am Samstag, den 24.06.2023, ein Schmuckgeschäft in der Münchner Innenstadt. In enger Absprache mit der Zentralstelle Cybercrime Bayern und den Ermittlern der Nürnberger Kriminalpolizei nahmen Zivilbeamte der Polizeiinspektion 11 den 31-jährigen Mann auf frischer Tat fest. Hierbei trug er die am 31.05.2023 betrügerisch erlangte Rolex-Uhr an seinem Handgelenk. Im weiteren Verlauf stellten die Einsatzkräfte dann noch weitere Beweismittel sicher. 

Auf Antrag der Zentralstelle Cybercrime Bayern wurde der Beschuldigte einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Bamberg vorgeführt, der am 25.06.2023 Untersuchungshaftbefehl wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr erließ. 

Der 31-Jährige muss sich nun unter anderem wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Computerbetrugs strafrechtlich verantworten. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. 

Die Ermittlungen dauern weiter an. Die Beamten prüfen derzeit vor allem, ob der Beschuldigte für weitere, ähnlich gelagerte Fälle als Täter in Betracht kommt und wie genau er die fremden Kontodaten erlangt hatte.