Menü

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 4/2024 vom 07.02.2024

Anklageerhebung gegen ehemalige Hilfskraft der „Augsburger Domsingknaben“ wegen Besitzes kinderpornographischer Inhalte u. a.

Bamberg. Das Ermittlungsverfahren gegen einen 26-jährigen Mann, der von 2017 bis 2020 als Hilfskraft bei den Augsburger Domsingknaben tätig war, ist abgeschlossen. Das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erhob am 24.01.2024 Anklage zum Amtsgericht Augsburg u. a. wegen des Besitzes kinderpornographischer Inhalte, des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen in neun Fällen.

Das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet führte gemeinsam mit der Kriminalpolizeiinspektion Augsburg nach einem Hinweis aus dem Ausland seit August 2020 ein Ermittlungsverfahren zunächst nur wegen des Verdachts des Umgangs mit kinderpornographischen Inhalten gegen einen mittlerweile in Dresden wohnenden 26-jährigen Mann. Ende September 2020 erfolgte eine Durchsuchung seiner damaligen Wohnung in Augsburg, bei der mehrere – teilweise verschlüsselte – Computer und Smartphones sichergestellt wurden. Bei der anschließenden Auswertung der sichergestellten Geräte wurden auf einem (unverschlüsselten) Smartphone kinderpornographische Bilder festgestellt.

Im weiteren Verlauf ist es dann auch mit einigem Aufwand gelungen, verschlüsselte Geräte zu entsperren. Bereits bei der ersten Vorauswertung dieser Geräte wurden durch einen Sachverständigen im Juli 2022 Videoaufnahmen festgestellt, die männliche Kinder und Jugendliche vorwiegend in Duschen oder Toiletten zeigen. Aufgrund der abgebildeten Räumlichkeiten und im Hinblick auf die vormalige berufliche Tätigkeit des Angeschuldigten als Management Assistent bei den „Augsburger Domsingknaben“ entstand schnell der Verdacht, dass es sich bei den heimlich gefilmten Kindern und Jugendlichen um ehemalige oder aktuelle Mitglieder dieses Chores handeln könnte. In der Folge wurde dann aufwendig versucht, diese Personen zu identifizieren und anschließend als Zeugen zu vernehmen. Die Verantwortlichen und Mitarbeiter des betroffenen Chores haben die seit Oktober 2022 laufenden Bemühungen zur Identifizierung der Geschädigten tatkräftig unterstützt und wesentliche Hinweise geliefert.

In neun Fällen konnten mutmaßliche Tatorte und Tatzeiten so genau konkretisiert werden, dass eine Anklageerhebung erfolgen konnte. Diese Aufnahmen sollen zwischen 2018 und 2020 heimlich in unterschiedlichen Duschen und Toiletten, teilweise in der damaligen Wohnung des Angeschuldigten, von ihm gefertigt worden sein. Soweit weitere mutmaßliche Geschädigte identifiziert werden konnten, wurde das Ermittlungsverfahren teilweise eingestellt, da die Taten bei ihrer Aufdeckung bereits verjährt waren oder aber die Tatzeiten nicht hinreichend sicher bestimmt werden konnten.

In einem Fall ergab sich aus der Vernehmung eines Geschädigten der Verdacht eines sexuellen Missbrauchs eines 13-jährigen Jungen in einer Wohnung des Angeschuldigten in München im Jahr 2017. Der Angeschuldigte muss sich deshalb auch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten. Anhaltspunkte für weitere Sexualstraftaten haben die Ermittlungen nicht zutage gefördert.

Da der Angeschuldigte zu einigen der mutmaßlichen Tatzeitpunkte noch unter 21 Jahre alt war, wurde Anklage zum Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Augsburg erhoben. Das Gericht muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

Weitere Einzelheiten können zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen nicht erteilt werden.