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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung Nr. 6/2024 vom 02.04.2024

Bamberg/Landshut. Nach jahrelangen Ermittlungen gemeinsam mit der Kriminalpolizeiinspektion Erding und dem Kommissariat 122 des Polizeipräsidiums München hat die Zentralstelle Cybercrime Bayern Anklage gegen fünf Personen erhoben, denen vorgeworfen wird, sich im großen Stil sog. „Payback-Punkte“ eines bekannten Kundenbindungsprogramms von fremden Nutzer-Konten verschafft und anschließend zu Geld gemacht oder für eigene Anschaffungen verwendet zu haben.

Die drei mutmaßlichen Haupttäter – ein Ehepaar aus dem baden-württembergischen Enzkreis und deren 27-jähriger Sohn bzw. Stiefsohn aus dem Landkreis Rastatt – sollen im Frühjahr 2020 den Entschluss gefasst haben, ihren Lebensunterhalt auch durch die missbräuchliche Einlösung fremder „Payback-Punkte“ und deren Umwandlung in Bankguthaben zu finanzieren. Sie sollen sich hierfür im Darknet die Zugangsdaten zu einer Vielzahl an gehackten Payback-Konten verschafft haben. In der Folge sollen dann jeweils Service-Terminals des Kundenbindungsprogramms in diversen Supermarkt- bzw. Discounter-Filialen genutzt worden sein, um in mehreren Schritten den Gegenwert der „Payback-Punkte“ über Gutscheinkarten letztlich an Ladenkassen auf eigens eingerichtete Bankkonten einzuzahlen.

Auf diese Weise sollen von den drei Angeschuldigten gemeinsam im Zeitraum vom 07.07.2020 bis zum 07.01.2021 in mindestens 274 Fällen insgesamt 7.841.700 „Payback-Punkte“ von 1.672 Geschädigten im Gesamtwert von 78.417,00 EUR unberechtigt eingelöst worden sein.

Der mehrfach vorbestrafte 27-Jährige soll darüber hinaus zwischen dem 01.03.2021 und dem 24.03.2021 in Filialen einer Drogeriekette in mindestens 116 weiteren Fällen insgesamt 995.000 „Payback-Punkte“ von 199 Geschädigten im Wert von 9.950,00 EUR und zwischen dem 06.03.2021 und dem 11.03.2021 in Filialen einer Gartenmarktkette in mindestens 9 Fällen weitere 270.030 „Payback-Punkte“ von 14-Geschädigten im Wert von 2.700,30 EUR missbräuchlich für eigene Zwecke verwendet haben.

Dem Mann werden in der Anklageschrift 399 Fälle, seinem 47-jährigen Stiefvater und seiner 50-järigen Mutter jeweils 274 Fälle des gewerbsmäßigen Computerbetrugs zur Last gelegt. Das Gesetz sieht für jeden Fall eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Gegen den 27-jährigen besteht ein Untersuchungshaftbefehl. Dieser wird derzeit nicht vollzogen, da er sich in anderer Sache in Strafhaft befindet.

Die beiden weiteren Angeschuldigten – die 28-jährige Stiefschwester des inhaftierten mutmaßlichen Haupttäters und ihr ebenfalls 28-jähriger Ehemann aus dem oberbayerischen Landkreis Berchtesgadener Land sollen in Kenntnis des Tatplans ihren Verwandten jeweils Bankkonten zur Verfügung gestellt haben, auf denen der Gegenwert der missbräuchlich erlangten „Payback-Punkte“ gutgeschrieben werden konnte. Sie müssen sich deshalb jeweils wegen Beihilfe zum Computerbetrug verantworten. Auch die 28-jährige Frau ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Im Zuge der Ermittlungen konnten umfangreiche Spuren gesichert werden, die den Tatverdacht soweit erhärtet haben, dass Anklage erhoben werden konnte. Insbesondere wurden mehrere Aufzeichnungen von Überwachungs-Kameras in den diversen Geschäften gesichert und ausgewertet. Die Angeschuldigten haben sich im Ermittlungsverfahren bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahren muss nun ein Schöffengericht des Amtsgerichts Landshut entscheiden.