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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 20/2025 vom 05.09.2025

Anklageerhebung gegen 30-jährigen ehemaligen Soldaten u. a. wegen des Verdachts der mehrfachen schweren Vergewaltigung

Bamberg/Hof. Nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen gemeinsam mit der Kriminalpolizeiinspektion Hof hat die Zentralstelle Cybercrime Bayern Ende August 2025 Anklage gegen einen 30-järigen ehemaligen Bundeswehrsoldaten aus dem Landkreis Hof u. a. wegen des Verdachts der mehrfachen schweren Vergewaltigung zum Landgericht Hof erhoben.

In der Anklageschrift wird dem Angeschuldigten unter anderem vorgeworfen, in der Zeit von 2015 bis 2022 sechs Frauen teils schwer und in einem Fall mehrfach vergewaltigt zu haben. Die Taten sollen sich im Landkreis Hof, im Landkreis Prignitz (Brandenburg), im Ahrtal (Rheinland-Pfalz) und im Schweizer Kanton Bern ereignet haben. In mehreren Fällen soll der Angeschuldigte die Taten mit seinem Mobiltelefon gefilmt haben. Die Taten sollen teilweise mit erheblichen Gewalteinwirkungen auf die Opfer verbunden gewesen sein.

Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg legt dem Angeschuldigten in der Anklageschrift unter anderem fünf Fälle der schweren Vergewaltigung und vier Fälle der Vergewaltigung zur Last. Für jeden Fall der schweren Vergewaltigung sieht das Gesetz je nach Umständen eine Mindestfreiheitsstrafe von drei bzw. fünf Jahren vor.

Bei der Durchsuchung der Wohnanschrift des Angeschuldigten am 11.03.2022 durch die Kriminalpolizeiinspektion Hof wurden zudem eine unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallende Leuchtspurmunition sowie weitere unter das Waffen- bzw. Sprengstoffgesetz fallende Gegenstände gefunden. Auf diversen elektronischen Geräten und Speichermedien konnten im Rahmen der IT-forensischen Auswertung 5.700 Bilddateien und über 400 Videodateien mit kinderpornographischen Inhalten festgestellt werden. Auch diese Vorwürfe sind Teil der Anklageschrift.

Die Anklage wurde zu einer Jugendkammer erhoben, da der Angeschuldigte zu einzelnen mutmaßlichen Tatzeitpunkten noch Heranwachsender war.

Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner Auslieferung aus der Ukraine am 17.03.2025 (vgl. Pressemitteilung vom 21.03.2025) in Untersuchungshaft. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun die zuständige Jugendkammer des Landgerichts Hof entscheiden.

Weitere Einzelheiten können zum Schutz der betroffenen Frauen und, um das gerichtliche Verfahren nicht zu beeinträchtigten, derzeit nicht mitgeteilt werden. Auskünfte zum Stand des gerichtlichen Verfahrens erteilt die Pressestelle des Landgerichts Hof. Für den Angeschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.