Pressemitteilung 11/2026 vom 13.04.2026
Live-Stream-Missbrauch eines Kindes auf den Philippinen: Anklageerhebung gegen 53-jährigen Deutschen
(Fortschreibung der Pressemitteilung PM Nr. 13/2025)
Bamberg/Erlangen. Nach intensiven Ermittlungen hat die Zentralstelle Cybercrime Bayern Anklage gegen einen 53-jährigen Mann aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt wegen zahlreicher, binnen eines Zeitraums von drei Jahren begangener Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zum Landgericht Nürnberg-Fürth erhoben.
Dem Angeschuldigten wird nach den gemeinsam mit der Kriminalpolizeiinspektion Erlangen geführten Ermittlungen vorgeworfen, in den Jahren 2019 bis 2022 über einen Messenger-Dienst in dutzenden Fällen den sexuellen Missbrauch eines Mädchens auf den Philippinen angeleitet zu haben. Das Mädchen war zu den Tatzeitpunkten zwischen 8 und 11 Jahren alt. Der Angeschuldigte soll zunächst Kontakt zu dessen Mutter aufgenommen und diese gegen Bezahlung geringer Geldbeträge dazu veranlasst haben, Video- und Bildaufnahmen von ihrer Tochter bei der Vornahme sexueller Handlungen sowohl an sich selbst als auch an anderen Personen (Kindern und Erwachsenen) anzufertigen und anschließend an ihn zu übersenden. Später soll er das Mädchen auch direkt zur Vornahme entsprechender sexueller Handlungen aufgefordert haben.
Dieser modus operandi ist dem international anzutreffendem Kriminalitätsphänomen des sog. „Live-Streamings“ zuzuordnen, im englischen Sprachgebrauch auch „Live Distance Child Abuse“ (LDCA) oder „Online Sexual Abuse and Exploitation of Children“ (OSEAC) genannt. Live-Streaming in diesem Kontext bezeichnet die Liveübertragung oder sonstige audio-visuelle Übermittlung eines sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im Ausland gegen Entgeltzahlungen. Die Anweisungen zum sexuellen Missbrauch werden vom Täter entweder während des Streams oder vorab gegeben. Der Missbrauch selbst findet fast immer in wirtschaftsschwachen Ländern statt, während die Täter in der Regel aus westlichen Ländern stammen.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern steht wegen dieses Deliktsphänomens im ständigen Austausch mit internationalen Strafverfolgungsbehörden.
Ausgangspunkt des konkreten Verfahrens war eine Mitteilung australischer Sicherheitsbehörden aufgrund eines Hinweises einer Hilfsorganisation auf den Philippinen. Durch akribische Ermittlungsarbeit gelang es sodann, den Angeschuldigten zu identifizieren. Im Mai 2025 erfolgten die Durchsuchung seiner Wohnung und die Festnahme (vgl. PM Nr. 13/2025). Der Angeschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt.
In der Anklageschrift legt die Zentralstelle Cybercrime Bayern dem Angeschuldigten unter anderem zur Last, in 74 Fällen das Mädchen zur Vornahme sexueller Handlungen an sich, an anderen Kindern und anderen erwachsenen Personen bestimmt zu haben. Darüber hinaus soll er in einem weiteren Fall selbst auf die Philippinen gereist sein, um dort den schweren sexuellen Missbrauch an dem Mädchen vorzunehmen. In zwei weiteren Fällen liegt ihm zur Last, den sexuellen Missbrauch vorbereitet zu haben, indem er Bilder der Geschädigten an einen britischen und einen amerikanischen Staatsangehörigen versendet haben soll, verbunden mit dem Hinweis, er könne ein Treffen auf den Philippinen arrangieren.
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Landgericht Nürnberg-Fürth entscheiden.
Das Gesetz sieht für jeden Fall des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in kinderpornographischer Absicht eine Freiheitsstrafe von 2 bis 15 Jahren vor.