Pressemitteilung 12/2026 vom 18.05.2026
Festnahme des mutmaßlichen Betreibers zahlreicher Fakeshops nach Abschiebung aus den Philippinen – Gesamtschaden im sechsstelligen Bereich
Bamberg/Augsburg/Manila. Fakeshops, d.h. betrügerische Online-Angebote im Internet, belasten Verbraucher wie redliche Online-Händler gleichermaßen. Aufgrund intensiver gemeinsamer Ermittlungen des Kommissariats 25 der Augsburger Kriminalpolizei und der Zentralstelle Cybercrime Bayern ist nun die Festnahme eines 62-jährigen Deutschen gelungen, der für mehr als 140 Fakeshops verantwortlich gewesen sein soll.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern ermittelt seit Anfang 2023 wegen gewerbsmäßigen Betrugs im Zusammenhang mit betrügerischen Warenangeboten im Internet. Ausgangspunkt war eine Anzeige zu einem Fakeshop, bei dem der Geschädigte Spielwaren bestellte, die er trotz Bezahlung nicht erhielt. Nachdem im Laufe der Ermittlungen eine Verbindung zu weiteren Verfahren in Bayern, die andere Fakeshops betrafen, hergestellt werden konnte, wurden die zentralen polizeilichen Ermittlungen durch das Kommissariat 25 – Ermittlungen Cybercrime des Kriminalfachdezernats 2 Augsburg übernommen.
Durch umfangreiche technische Ermittlungen und die akribische Nachverfolgung von Kryptowährungsspuren konnte ein 62-jähriger deutscher Staatsangehöriger als Tatverdächtiger ermittelt werden, welcher seit einigen Jahren auf den Philippinen lebte. Der Beschuldigte ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Ihm wird nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen vorgeworfen, mindestens seit dem Jahr 2023 mehr als 140 Fakeshops unter Namen wie stocki-gmbh.de oder peter-schneider.shop betrieben zu haben, über die insgesamt mindestens 8.000 Bestellungen getätigt wurden. Es wird derzeit von einem Gesamtschaden im mittleren sechsstelligen Bereich ausgegangen.
Der Beschuldigte soll verschiedene Methoden zur Verschleierung seiner digitalen Spuren verwendet haben. Zudem benutzte er mutmaßlich zahlreiche in- und ausländische Bankkonten, Accounts sowie E-Mail-Adressen, zu deren Eröffnung und Registrierung die Daten anderer Personen missbraucht wurden.
Durch das Amtsgericht Bamberg wurde auf Antrag der Zentralstelle Cybercrime Bayern im Dezember 2024 aufgrund der zum damaligen Zeitpunkt bekannten Taten ein Haftbefehl erlassen sowie ein Europäischer Haftbefehl ausgestellt. Der Tatverdächtige wurde international zur Fahndung ausgeschrieben.
Wegen eines Verstoßes gegen das philippinische Aufenthaltsrecht wurde der Tatverdächtige im März 2025 durch eine philippinische Fahndungseinheit festgenommen. Er befand sich seitdem in Abschiebehaft in Manila. Von dort aus wurde er nach rechtskräftigem Abschluss eines Asylverfahrens Ende April 2026 nach Deutschland abgeschoben, aufgrund des bestehenden Haftbefehls festgenommen und zum Vollzug der Untersuchungshaft in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.
Die von dem Tatverdächtigen mitgeführten IT-Geräte wurden sichergestellt. Die Auswertung dauert bislang ebenso wie die Ermittlungen zu möglichen weiteren Tatbeteiligten an.