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Generalstaatsanwaltschaft München

Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET)

Die Zentralstelle wurde zum Zwecke einer konsequenten und effektiven Verfolgung von Straftaten mit terroristischen und extremistischen Bezügen gebildet. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf den gesamten Freistaat Bayern und umfasst u.a. folgende Aufgaben:

  • Ermittlungsverfahren, die vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof gem. § 142a Abs. 2 und 4 GVG abgegeben werden
  • Verfahren wegen § 89a bis § 89c StGB (u.a. Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Terrorismusfinanzierung)
  • Verfahren der politisch motivierten Kriminalität, soweit der Tat eine extremistische oder    terroristische Motivation zugrunde liegt und ihr eine besondere Bedeutung zukommt

Die ZET ist justizintern zentraler Ansprechpartner für grundsätzliche, verfahrensunabhängige Fragestellungen aus den Bereichen Terrorismus- und Extremismusbekämpfung, sie koordiniert Ermittlungen mit anderen Dienststellen auf Landes- und Bundesebene sowie international und unterstützt die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter der bayerischen Staatsanwaltschaften im Bereich der Bekämpfung von extremistischen/terroristischen Straftaten.




Bayerisches Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus

Handlungskonzept

Das Handlungskonzept der Bayerischen Staatsregierung gegen Rechtsextremismus wird im Rahmen der interministeriellen Zusammenarbeit zwischen dem federführenden Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz, dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unter Einbeziehung neuer Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich des Rechtsextremismus regelmäßig fortgeschrieben.

Es stellt die staatlichen Strukturen, Vorgehensweisen und Maßnahmen in Bayern, die in den drei Säulen Vorbeugen–Unterstützen–Eingreifen konzeptionell eingebettet sind, umfassend dar. Neben den verschiedenen Erscheinungsformen des Rechtsextremismus werden die staatlichen Akteure und Anlaufstellen im Bereich der drei Säulen vorgestellt sowie die ressortübergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung mit zivilgesellschaftlichen Akteuren aufgezeigt.

Das Bayerische Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus richtet sich vorrangig an die Politik, ein Fachpublikum sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich detailliert mit der Gesamtstrategie der Bayerischen Staatsregierung im Kampf gegen den Rechtsextremismus befassen wollen. Für die breite Öffentlichkeit, aber auch für Betroffene, die sich über die vielfältigen Beratungsangebote informieren wollen, wurde begleitend eine kurze Broschüre erstellt.

Handlungskonzept und Begleitbroschüre stehen im Broschürenportal Bayern zum Download zur Verfügung.