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Landgericht Ansbach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 2/2019 vom 08.02.2019

Termin im Prozess gegen Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt

Der Vorsitzende der Berufungskammer am Landgericht Ansbach hat im Verfahren gegen einen Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt Termin zur Hauptverhandlung am 12.02.2019 (09:00 Uhr, Sitzungssaal 1.72 im Landgericht Ansbach) bestimmt.

Die Staatsanwaltschaft legt dem 46 Jahre alten Angeklagten zur Last, sich im Oktober 2017 außer Dienst und in Zivilkleidung in einer Ansbacher Diskothek aufgehalten zu haben. Der Polizeibeamte soll sich nach einer vorangegangenen verbalen Auseinandersetzung selbst in den Dienst versetzt haben mit der Absicht, die Personalien der Beteiligten festzustellen. Als diese dem nicht nachkommen wollten, sei es zu einer erneuten Auseinandersetzung gekommen, im Rahmen derer der Polizeibeamte einem Beteiligten einen Faustschlag in Gesicht versetzt haben soll.

Das Amtsgericht Ansbach sah den Sachverhalt als erwiesen an und verurteilte den bislang nicht vorbestraften Angeklagten am 18.09.2018 wegen Körperverletzung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Gegen das Urteil haben sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Zur Hauptverhandlung sind zehn Zeugen geladen.